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Zentralrat der Juden will Restitutionsgesetz für NS-Raubgut

US-General Eisenhower (r.) informiert sich über die Entdeckung von Raubkunst im Salzstollen von Merkers. (Symbolfoto) Foto: claimscon.org

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Zentralrat der Juden will Restitutionsgesetz für NS-Raubgut

Josef Schuster: »Es wäre ein nächster und wichtiger Schritt«

 15.09.2023 10:45 Uhr

Die Beratende Kommission für NS-Raubgut sollte aus Sicht des Zentralrats der Juden in Deutschland für ihre Arbeit deutlich gestärkt werden.

Dass die Kommission seit Gründung in nur 23 Fällen vermittelt habe, sei angesichts von schätzungsweise bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit »keine wirklich gute Quote«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster während einer Feierstunde zum 20-jährigen Bestehen der Kommission am Donnerstag in Berlin.

»Es geht um Würde, es geht um Identität, es geht um den Kern der Erinnerungskultur«, sagte Schuster. Bei der Aufarbeitung des NS-Unrechts sei in Deutschland bereits viel getan worden. »Ein gerechtes Restitutionsgesetz wäre ein nächster und wichtiger Schritt.«

Kunstraub betraf nach den Worten Schusters nicht nur die Elite des
jüdischen Bürgertums. »Der NS-Kunstraub richtete sich gezielt und in weitem Maße auch gegen eine jüdische Mittelschicht, deren geraubte Werke kunsthistorisch vielleicht kaum relevant sind, aber für die Identität der Familien eine große Rolle spielten.« Diese zu zerstören, sei der erste Schritt der NS-Vernichtungspolitik gegen Juden gewesen.

Der Vorsitzende der Kommission und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mahnte in einer Mitteilung zur Feierstunde »ein klares Bekenntnis der Politik in Gestalt rechtlich verbindlicher Vorgaben für die Aufarbeitung der bis heute nicht restituierten Raubkunstfälle« an.

Nur mit einer gesetzlichen Regelung können aus Sicht Papiers grundlegende Forderungen erfüllt werden - wie einseitige Anrufbarkeit der Kommission, Bindungswirkung der Entscheidungen und Restitutionsverfahren auch bei Kulturgütern in privater Hand. Die Kommission hatte bereits Anfang September in einem Memorandum mehr Kompetenzen und eine gesetzliche Basis für ihre Arbeit gefordert.

»Wir werden unserer Verantwortung nicht gerecht, die wir angesichts unserer Geschichte und den Verbrechen unseres Landes tragen«, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth. »Andere Länder haben ihre Kommissionen früher reformiert«, so Roth. Damit solle eine einseitige Anrufung der Kommission ermöglicht werden.

»Wir wollen, dass sie frühzeitig befasst werden kann und keine vorangegangenen Einigungsversuche notwendig sind.« Zudem solle die Kommission Aufträge zur Provenienzforschung vergeben können, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Zuvor hatte die Grünen-Politikerin auf intensive Gespräche verwiesen. »Es geht uns darum, die Beratende Kommission deutlich zu stärken«, sagte die Grünen-Politikerin. »Es ist insgesamt noch viel zu wenig NS-Raubkunst zurückgegeben worden, das wollen wir nun wirklich vorantreiben. Wir nehmen das sehr ernst.«

Bund, Länder und Kommunen seien sich einig, dass die Kommission weiterentwickelt und gestärkt werden solle. Dafür werde ihr Haus konkrete Vorschläge vorlegen. »Wir wollen, dass diese vielen offenen Wunden, die es immer noch gibt, anfangen zu heilen«, so Roth.

Die unabhängige Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, wurde 2003 von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet, um bei Differenzen über die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zu vermitteln. dpa

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