Metzitzah Be Peh

»Wir befürworten dies nicht«

Dieter Graumann Foto: Rafael Herlich

Metzitzah Be Peh

»Wir befürworten dies nicht«

Zentralrat der Juden distanziert sich von besonderer Methode als Teil der Beschneidung

 15.04.2013 11:52 Uhr

In der Diskussion um die Metzitzah Be Peh hat Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, noch einmal dessen Position deutlich gemacht: »Wir haben immer wieder erklärt, dass wir diese besondere Methode als Teil der Beschneidung – das Absaugen der Wunde mit dem Mund – ausdrücklich nicht befürworten.« Diese Auffassung sei jetzt auch nochmals durch die Führungsgremien des Zentralrats bestätigt worden.

»Wir haben als jüdische Gemeinschaft im letzten Jahr vehement und engagiert um die weitere Legalität und Legitimität des für das Judentum absolut elementaren Gebotes der Beschneidung gekämpft.« Es ging dabei durchaus um die grundsätzliche Frage, ob jüdisches Leben in Deutschland überhaupt möglich bleibt, so Graumann. »Deutlich zu sagen ist aber zu der hier infrage stehenden Methode: Dafür haben wir nicht gekämpft. Das haben unsere Experten während der verschiedenen Anhörungen auch immer wieder vernehmlich gesagt. Dazu stehen wir selbstverständlich auch jetzt.«

Verfahren In diesem Zusammenhang verweist Graumann auf die Europäische Rabbinerkonferenz, die erst kürzlich ausdrücklich erklärt habe, dass die Metzitzah Be Peh, wenn sie denn angewandt werde, religionsgesetzlich zulässig und medizinisch ratsam sei, wenn sie mit einer Pipette – und eben gerade nicht mit dem Mund – durchgeführt werde.

Graumann betont, dass der Zentralrat der Juden jetzt gerade aktiv und intensiv dabei sei, das zugesagte Zertifizierungsverfahren für die in Deutschland zugelassenen Mohelim zu entwickeln: »In diesem Verfahren wird auch unserer klaren Auffassung in dieser Frage selbstverständlich Rechnung getragen. Wer also eine solche Methode praktiziert, wird vom Zentralrat keine Zertifizierung erhalten.«

Strafanzeige Anlass der Diskussion um die Metzitzah Be Peh war eine Strafanzeige wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit der Beschneidung des Sohnes vom Berliner Rabbiner Yehuda Teichtal am 3. März des Jahres. Dazu sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann: »Was die Strafanzeige angeht, so vertrauen wir sehr darauf, dass die Justizbehörden in unserem Land gewissenhaft, klug und sensibel entscheiden werden.« Nach wie vor sei die Politik in Deutschland dafür zu loben, dass sie mit dem Gesetz rasch und verantwortungsbewusst gehandelt habe.

»Wir sind froh, dass durch die vom Bundestag gefundene Regelung endlich wieder Rechtsfrieden herrschen kann«, so Graumann weiter. »Diesen Frieden sollten nun alle würdigen – und auch diejenigen, die die Beschneidung von Jungen im Judentum und im Islam weiter mit belehrender Bevormundung geradezu fanatisch bekämpfen, wie das bei den Anzeigestellern der Fall ist, sollten diesen frischen Frieden jetzt nicht aufkündigen. Dafür hätten wir absolut kein Verständnis.« ja

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025

Tschechien

Prag plant Botschaftsverlegung nach Jerusalem

Der neue Prager Außenminister Petr Macinka sagt, der Schritt sei überfällig

 18.12.2025