Das Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD in Brandenburg ist vom Innenministerium veröffentlicht worden. Der Landesverband der Partei wird in dem mehr als 140 Seiten umfassenden Dokument als »erwiesen rechtsextremistisch« eingestuft. Davor wurde die AfD im Bundesland seit 2020 als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet. Innenminister René Wilke (parteilos) betonte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzvermerks vom April am Donnerstag in Potsdam, es zeige sich deutlich, dass die AfD auf einem Kurs sei, den demokratischen Staat und seine Institutionen zerstören zu wollen. Aus der AfD kam Kritik.
Wilke sagte, wenn sich die AfD weiter radikalisiere, steuere sie auf ein Verbotsverfahren zu. Die Partei habe die Grenzen des Sagbaren in den vergangenen Jahren deutlich verschoben. Wichtig sei, dass sich Bürgerinnen und Bürger mündig und kritisch mit deren Politik und
Agieren auseinandersetzen. Dies werde zugleich durch eine »Spirale
des zunehmenden Lebens in Onlinewelten«, Vereinfachungen komplexer
Problemlagen und soziale Medien, die Menschen über Algorithmen in
ihren Blasen halten, erschwert. In diesen Mechanismen seien alle
gefangen. Dies müsse durchbrochen werden.
Verfassungsschutzchef Wilfried Peters sagte, der noch unter seinem Vorgänger Jörg Müller verfasste Vermerk sei »sehr sorgfältig«
erstellt worden. Er belege Bestrebungen, elementare Verfassungsgrundsätze zu beseitigen, betonte der promovierte Jurist
und Experte für Verwaltungsrecht.
Brandenburgs AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte, das Gutachten sei nicht stichhaltig. Die AfD wolle es weiter »weghaben«
und gehe dafür vor Gericht, gegebenenfalls auch durch mehrere
Instanzen. Die Zustände in Deutschland seien zunehmend unerträglich.
Verfassungsfeindlichkeit ist prägend für Partei
In dem Gutachten kommt der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass
verfassungsfeindliche Äußerungen und Verhaltensweisen den
Gesamtcharakter des AfD-Landesverbandes prägen. Es seien eklatante
Verstöße gegen Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung wie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip »in
erheblichem Maß festzustellen«, heißt es dort. Diese hätten »gerade
in der jüngeren Vergangenheit erwiesenermaßen zugenommen«. Kontakte zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen seien seit 2020 »gepflegt, aufrechterhalten und sukzessive intensiviert« worden.
Maßgebliche Vertreter des AfD-Landesverbandes zögen die Legitimität rechtsstaatlicher Verfahren und Entscheidungen in einer Weise in Zweifel, die »auf eine generelle Verächtlichmachung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland« ziele, betont der Verfassungsschutz. In der Migrationsdebatte bediene sich die Partei bewusst »apokalyptischer Schreckensszenarien«, um Ängste zu schüren und gesellschaftliche Spannungen zu verstärken.
Es sei belegt, dass Akteure in szeneinternen Räumlichkeiten über offizielle Positionen des AfD-Bundesvorstandes weit hinausgingen, betont der Verfassungsschutz. Verfassungsfeindliche Aktivitäten und Äußerungen seien in der AfD Brandenburg »fast ausnahmslos unwidersprochen« geblieben. Der Landesvorstand habe sie zudem »zuletzt in erkennbarer Weise selbst gefördert«. epd