NS-Kriegsverbrecher

Verfassungsschutz muss Zugang zu Akte von Alois Brunner gewähren

Eingang zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln Foto: imago

Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den Nazi-Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Az.: BVerwG 6 C 21.18) Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster.

Das OVG hatte die Weigerung des Geheimdienstes, dem Journalisten der »Bild«-Zeitung die Akteneinsicht zu gewähren, 2018 für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Nach Ablauf dieser Schutzfrist lägen die Voraussetzungen für einen »archivrechtlichen Nutzungsanspruch« vor, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

SYRIEN Der Reporter Hans-Wilhelm Saure sagte, er erhoffe sich neue Erkenntnisse über Alois Brunner. »Das war einer der schlimmsten NS-Verbrecher. Bis heute ist unklar, wer seine Unterstützer und Helfer gewesen sind«, sagte Saure. Brunner hatte sich aus Deutschland nach Syrien abgesetzt, wo er 2001 gestorben sein soll.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert.

Das Internationale Auschwitz Komitee bezeichnete das Urteil als eine Genugtuung für Überlebende des Holocaust in aller Welt. Vizepräsident Christoph Heubner appellierte zugleich an den Verfassungsschutz, der Öffentlichkeit alle Akten zu Brunner nicht länger vorzuenthalten. Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, hatte in der »Bild«-Zeitung vor der Entscheidung eine Offenlegung gefordert. Nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erklärte der Zentralrat, das Urteil sei ein wahrer Sieg für die Transparenz.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Streit zwischen dem Verfassungsschutz und dem Journalisten drehte sich in Leipzig um die Frage, wie die 30-Jahres-Frist nach dem Bundesarchivgesetz zu berechnen ist. Das Bundesamt hatte argumentiert, die Frist beginne mit der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Gesamtakte.

FRIST Aus Sicht des Klägers ein Unding - denn dann würde mit jedem Blatt und jedem Bild, das hinzugefügt werde, die Frist von vorn beginnen. Er werde eine »immerwährende Akte« produziert, kritisierte der Anwalt des Journalisten, Axel Mütze.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten der Argumentation des Reporters. Es komme nicht darauf an, wann die Akte insgesamt zuletzt bearbeitet wurde, sondern die Frist sei jeweils an einzelne Bestandteile der Akte gekoppelt.  dpa/ja

Umfrage

Studie: Für die meisten muslimischen Schüler ist der Koran wichtiger als deutsche Gesetze

Fast die Hälfte der Befragten will einen islamischen Gottesstaat

 22.04.2024

Vereinte Nationen

»Whitewash«: UNRWA-Prüfbericht vorgelegt

Eine Untersuchung sollte die schweren Vorwürfe gegen das UN-Hilfswerk aufklären - vorab sickerten erste Details durch

von Michael Thaidigsmann  22.04.2024

Berlin

Ausstellung will Leben in Geiselhaft simulieren

In der Fasanenstraße werden in einem Container die Bedingungen der Geiseln in Gaza simuliert

von Pascal Beck  22.04.2024

Rechtsextremismus

»Höckes Sprachgebrauch ist ein klarer Angriff - und erfolgreich«

Der Soziologe Andreas Kemper zu Strategien des AfD-Politikers

von Nils Sandrisser  22.04.2024

Frankreich

Französischer Bürgermeister zeigt Hitlergruß - Rücktrittsforderungen

Die Präfektur Val-de-Marne will die Justiz einschalten

 22.04.2024

Meinung

Antisemitische Verschwörungen, Holocaust-Relativierung, Täter-Opfer-Umkehr: Der Fall Samir

Der Schweizer Regisseur möchte öffentlich über seine wirren Thesen diskutieren. Doch bei Menschenhass hört der Dialog auf

von Philipp Peyman Engel  22.04.2024

Österreich

Vier Deutsche nach Gedenkbesuch bei Hitlers Geburtshaus angezeigt

Die Verdächtigen waren nach Braunau gefahren, um dort weiße Rosen niederzulegen

 22.04.2024

Berlin

Große KZ-Gedenkstätten gegen Schüler-Pflichtbesuche

Die Unionsfraktion hatte sich dafür ausgesprochen

 22.04.2024

Meinung

Erinnert euch an Ägypten

Nur eine Handvoll Mitglieder zählen die Gemeinden in Kairo und Alexandria heute. Jedoch haben die wenigsten Juden ihre Heimat aus religiöser Sehnsucht verlassen – sie wurden gewaltvoll vertrieben

von Mascha Malburg  22.04.2024