Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Der verurteilte Oskar Gröning (l.) mit seinem Anwalt Hans Holtermann Foto: dpa

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen. (AZ: 2 BvR 2772/17)

Wann die Ladung zum Haftantritt erfolge, werde derzeit noch geprüft, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover, Kathrin Söfker, auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd.

Grönings Anwalt Hans Holtermann hatte Mitte Dezember Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht Celle einen Antrag auf Haftaufschub abgelehnt hatten.

Auschwitz Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in dem Vernichtungslager zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig.

Holtermann hatte in seiner Beschwerde auf die vom Grundgesetz garantierte Verhältnismäßigkeit gepocht. Demnach müsse grundsätzlich auch ein wegen schwerer Schuld Verurteilter eine realistische Chance haben, die Freiheit wiederzuerlangen. Außerdem drohe Gröning aufgrund seines Gesundheitszustandes Lebensgefahr. Werde er aus seinem sozialen Netz »herausgerissen« und »durch die Inhaftierung die bislang erfahrene Wertschätzung« verlieren, drohten Depressionen und eine Verschlechterung seines körperlichen und geistigen Zustandes.

Doch die dritte Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Verfassungsbeschwerde als »unbegründet« ab. Der Beschwerdeführer werde nicht in seinen Grundrechten verletzt. Aufgrund der vorliegenden Gutachten seien die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ohne weiteres in der Lage, den Gesundheitszustand Grönings einzuordnen und zwischen der Pflicht des Staates zum Strafvollzug und den Grundrechten Grönings abzuwägen.

Strafvollzug Außerdem stehe in der Justizvollzugsanstalt Uelzen eine hauptamtliche Ärztin und ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung. Sollte sich der Gesundheitszustand in der Haft verschlechtern, sei es möglich, den Strafvollzug zu unterbrechen, argumentierten die Richter.

Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.

Er habe durch das Bewachen von Gepäck und das Verwalten der Gelder der Gefangenen als Mitarbeiter der Devisenabteilung im Lager die grausamen und heimtückischen Morde gefördert, heißt es in dem Urteil. Von den rund 425.000 ungarischen Juden, die zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 nach Auschwitz verschleppt wurden, kamen mindestens 300.000 in den Gaskammern ums Leben. epd

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-115.html

Meinung

Die Juden waren’s!

Claudia Roth und die jüdische Lobby: Eine kleine Chronik der Unschuld

von Andreas Büttner  06.11.2026

Interview

»Ich bezweifle, dass Claudia Roth es ernst meint mit dem Kampf gegen Antisemitismus«

JSUD-Präsident Ron Dekel geht mit der Grünen-Politikerin hart ins Gericht und wirft ihr vor, antisemitische Narrative salonfähig zu machen

von Michael Thaidigsmann  06.11.2026

Israelfeindliche Politikerin

Berliner Linke fordert Vanessa Emde zum Mandatsverzicht auf

Nach Wochen der Diskussion über den Umgang mit der direkt gewählten Abgeordneten, scheint die Parteispitze nun durchgreifen zu wollen

 06.11.2026

Vorwurf der Kampagne

Eklat um Claudia Roth: Nun reagiert der Zentralrat

Die Grünen-Politikerin bereut es, israelfeindliche Regisseure auf der Berlinale kritisiert zu haben und sieht die Schuld dafür beim Zentralrat der Juden

 06.11.2026

Berlin

Gregor Gysi für Rauswurf von Vanessa Emde

»Ich hoffe, dass wir sie ausschließen«, sagt Gysi über die wegen israelfeindlicher Aussagen umstrittene Abgeordnete

 06.11.2026

Bayern

Charlotte Knobloch wünscht sich Ilse Aigner als Bundespräsidentin

Die bayerische Landtagspräsidentin »lebt mit den Menschen, nicht über ihnen«, so Knobloch

 06.11.2026

USA

Trump will bald Entscheidung zum Iran-Krieg verkünden

Nach der Wahlniederlage seiner Republikaner beschäftigt sich US-Präsident Trump mit der Frage, ob er den Krieg mit dem Iran wiederaufnehmen soll. Die Bemühungen der Vermittler laufen auf Hochtouren

 06.11.2026

Berlin

Emde erschien mit radikaler Anti-Israel-Aktivistin zur Fraktionssitzung

Während die Linke weiter um den Umgang mit der Neuköllner Abgeordneten ringt, provozierte diese erneut

 05.11.2026

Interview

Kann Israel ohne Amerikas Waffen bestehen?

Der Politikwissenschaftler Jonathan Rynhold erklärt, was ein Ende der US-Militärhilfe für Israels Sicherheit bedeuten würde und wie sich das Verhältnis zu Washington in Zukunft entwickeln könnte

von Sabine Brandes  05.11.2026