EGMR

Verfahren gegen KZ-Wachmann dauerte nicht zu lang

Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Juden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt. Foto: picture alliance / dpa

Das Strafverfahren gegen den früheren und mittlerweile verstorbenen KZ-Wachmann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen dauerte nicht zu lang.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung eine von Gröning zu Lebzeiten eingereichte Beschwerde für unzulässig. (AZ: 71591/17)

haftstrafe Das Landgericht Lüneburg hatte Gröning am 15. Juli 2015 zu einer vierjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 ungarischen Juden im Vernichtungslager Auschwitz verurteilt. Gröning hatte zwischen September 1942 und Oktober 1944 als Buchhalter in Auschwitz-Birkenau Gelder der Inhaftierten verwaltet und zeitweise an der Bahnrampe das Gepäck der verschleppten Menschen bewacht.

Die vom Landgericht Lüneburg verhängte vierjährige Haftstrafe wurde rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Celle entschied im November 2017, dass Gröning seine Haftstrafe trotz seines Alters von 96 Jahren antreten müsse. Über ein Gnadengesuch des Verurteilten musste die zuständige niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU) nicht mehr entscheiden. Gröning starb am 9. März 2018.

Das Oberlandesgericht Celle entschied im November 2017, dass Gröning seine Haftstrafe trotz seines Alters von 96 Jahren antreten müsse.

Zuvor hatten seine Anwälte jedoch Beschwerde beim EGMR eingereicht, um eine geringere Haftstrafe zu erreichen. Das Strafverfahren habe viel zu lange gedauert. Gröning sei bereits 1978 als Beschuldigter von der Frankfurter Staatsanwaltschaft vernommen, aber nie angeklagt worden. Dass gegen ihn seit 1985 nicht mehr ermittelt wurde, sei ihm nicht mitgeteilt worden. Auch das vor dem Landgericht Lüneburg eingeleitete Strafverfahren habe bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zwei Jahre und damit zu lang gedauert.

ermittlungen Der EGMR wies die Beschwerde als unzulässig zurück. Zwar sei Gröning 1985 nicht über die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn offiziell informiert worden. Er habe jedoch von öffentlichen Äußerungen des damaligen Oberstaatsanwalts gewusst, dass er für die Staatsanwaltschaft nur noch als Zeuge von Interesse sei.

Auch das zweite Strafverfahren mit der Verurteilung vor dem Landgericht Lüneburg habe nicht zu lange gedauert. Zwischen Anklage und der endgültigen Entscheidung vor dem BGH im Jahr 2016 seien nur zwei Jahre vergangen. Angesichts der Komplexität des Verfahrens, der hohen Anzahl an Todesfällen und der historischen Bedeutung sei eine Verfahrenszeit von zwei Jahren nicht zu beanstanden. Die Beschwerde Grönings sei damit unzulässig, so der EGMR. epd

Weiden

Muslimischer Prediger rief zur Tötung von Juden auf – Bewährungsstrafe

Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde dem Mann eine Geldstrafe auferlegt

 13.12.2024

Israel

TV-Bericht: Netanjahu wurde vor dem 7. Oktober von zwei Seiten vor Angriff gewarnt

Im Krankenhaus soll der Ministerpräsident auf die Bedrohung angesprochen worden sein. Sein Büro spricht von »Verleumdung und Lügen«

 13.12.2024

Nahost

Acht Hamas-Mitglieder in Gaza getötet

Zu den Terroristen gehört ein Mann, der am Massaker vom 7. Oktober 2023 in Israel beteiligt war

 13.12.2024

Berlin/Jerusalem/Tel Aviv

60 Jahre diplomatische Beziehungen: Deutsch-israelischer Buchmesse-Pavillion abgesagt

Regierungsbeamte in Israel sind enttäuscht. Die Bundesregierung sieht die Sache anders

 13.12.2024 Aktualisiert

Meinung

Wenn Social Media zur Gefahr für die Demokratie wird

Politik und Plattformbetreiber müssen konsequent gegen Desinformation und Hetze vorgehen

von Anna Staroselski  12.12.2024

Berlin

Roth: Israelische Angriffe auf syrische Waffenlager verständlich

Israels Luftwaffe bombardiert seit dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad massiv militärische Einrichtungen in Syrien. Der SPD-Politiker zeigt dafür zum Teil Verständnis

 12.12.2024

Nach Eklat

Vatikan entfernt Jesus-Kind mit Keffiyeh

Nach tagelanger Kritik hat die katholische Kirche nun reagiert, auch wenn sie sich öffentlich nicht äußert

von Nils Kottmann  12.12.2024

Baden-Württemberg

Nach antisemitischen Anfeindungen: Innenminister will Pfarrer schützen

Ein evangelischer Pastor in Langenau bei Ulm wird seit Monaten wegen seiner Kritik an den Hamas-Massakern angefeindet

 12.12.2024

Berlin

Was die Bundesregierung gegen Antisemitismus tun will

Mehr Beauftragte, mehr Programme - und trotzdem mehr Judenhass. Der neue Bericht der Bundesregierung zeigt Fortschritte und Lücken bei der Bekämpfung von Antisemitismus auf. Eine Bilanz der vergangenen vier Jahre

 12.12.2024