Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat das Verbot von spontanen Kundgebungen in der Hansestadt zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffen auf Israel aufgehoben. Nach Einschätzung der zuständigen Kammer sei die für ein Verbot erforderliche Gefahrenschwelle derzeit nicht für alle potenziell betroffenen Versammlungen überschritten, teilte ein Polizeisprecher am Freitag mit.
Die Polizei als Versammlungsbehörde akzeptiere die Entscheidung des Gerichts und werde die Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung nicht weiter zur Anwendung bringen.
Seit dem 16. Oktober hatte die Polizei immer wieder Allgemeinverfügungen erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht von der Versammlungsbehörde bestätigten Versammlungen zur Unterstützung der palästinensischen Terrororganisation untersagten. Zuletzt war die Verfügung am vergangenen Mittwoch bis kommenden Sonntag verlängert worden.
»Vor dem Hintergrund des Chanukka-Festes hätten wir zum Schutz jüdischen Lebens in Hamburg gerne noch ein paar Tage länger auf die Allgemeinverfügung zurückgegriffen«, sagte der Polizeisprecher. Das Fest hatte am Donnerstag begonnen und geht noch bis zum kommenden Freitag.
Von den Allgemeinverfügungen waren regulär angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel nicht betroffen gewesen. Die Anmeldungen wurden jeweils intensiv geprüft und bestätigt, sofern keine Gründe für ein Verbot vorlagen.