Magdeburg

Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme erwartet

Stephan Balliet sitzt im Gerichtssaal an der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa

Im Prozess wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg wird am Dienstag das Urteil gegen den Attentäter von Halle erwartet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer auf ein Strafmaß, die Tat stehe nach der Beweisaufnahme fest.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbstgebastelten Waffe Gefängnisbedienstete als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg klagte den 32-Jährigen wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz an.

Stephan Balliet verbüßt bereits die Höchststrafe. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben. Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde er im Dezember 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Extremes Sicherheitsrisiko

Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit wäre ohnehin offen, wann er seine Haftstrafe abgesessen hat und in die komfortablere Sicherungsverwahrung wechseln könnte. Am 9. Oktober 2019 - es war Jom Kippur - hatte er versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er in der Nähe des Gotteshauses zwei Menschen.

Der 32-jährige Attentäter gilt als extremes Sicherheitsrisiko für andere und für sich selbst. Deshalb fand der jüngste Prozess wieder unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in Magdeburg statt. Hinter dem Angeklagten saßen stets vier maskierte Spezialkräfte der Justiz in voller Schutzausrüstung.

Der Zuschauerbereich ist durch Sicherheitsglas abgetrennt. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters Norbert Leygraf sind von Balliet weitere schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten zu erwarten, so er die Gelegenheit dazu habe.

Verschiedene Gefängnisse

Balliet hat nach der Geiselnahme in verschiedenen Gefängnissen gesessen. Kurz nach der Tat war er aus der JVA Burg ins bayerische Augsburg ausgeflogen worden, im Juni 2023 wurde er in die JVA Wolfenbüttel verlegt. Kurz vor Beginn des Prozesses wurde der 32-Jährige wieder nach Sachsen-Anhalt gebracht, in die Jugendanstalt Raßnitz.

Von dort aus wurde er zu den vier Verhandlungstagen nach Magdeburg geflogen. Im Gefängnis sollen sich bei Balliet stille Phasen, in denen der 32-Jährige nicht spricht und sich kaum bewegt, abwechseln mit plötzlichen Ausbrüchen. Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Gefangenen und den Bediensteten des Strafvollzugs, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten geben. Er gilt als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit. dpa

Augsburg

Neue »Initiative Antisemitismuskritik & Theater« gegründet

Rund 60 Theaterschaffende haben in Augsburg ein neues Netzwerk gegen Judenfeindlichkeit ins Leben gerufen. Ihnen geht es etwa darum, antisemitismuskritische künstlerische Werke zu entwickeln. Und sie wollen expandieren

von Christopher Beschnitt  02.07.2026

Protest

Zehntausende Gegner des AfD-Bundesparteitags in Erfurt erwartet

Erfurt hofft auf ein gewaltfreies Wochenende: Zum AfD-Bundesparteitag in der Stadt werden zehntausende Demonstranten erwartet. Kirchen, Parteien und Bündnisse rufen zu friedlichem Protest auf. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Störungen vor

von Matthias Thüsing  02.07.2026

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026

Extremismus-Bericht

Auschwitz Komitee macht AfD für gestiegenen Rechtsextremismus verantwortlich

Die Zahl der Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter gestiegen. Dafür macht das Komitee vor allem die AfD verantwortlich

 01.07.2026