Social Media

Urteil gegen Ursula Haverbeck aufgehoben?

Ursula Haverbeck (Archiv) Foto: dpa

Weil Ursula Haverbeck die systematischen Morde an Juden in der NS-Zeit leugnet, musste sie sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verteidigen. Dort wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt. Bei Facebook wird nun aber behauptet, es sei »ein guter Tag für die Meinungsfreiheit und in Persona, für Ursula Haverbeck«, denn Haverbeck habe das Urteil erfolgreich anfechten können und müsse nicht ins Gefängnis. Stimmt das?

Bewertung

Haverbeck befindet sich aktuell zwar noch nicht in Haft, allerdings ist das Urteil zur Gefängnisstrafe rechtskräftig. Sie konnte es nicht anfechten.

Fakten

Im Jahr 2022 befasste sich das Landgericht Berlin mit der notorischen Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck. Am 01. April verhängte das Gericht gegen die damals 93-Jährige eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und verwarf Berufungen der Angeklagten gegen zwei Urteile wegen Volksverhetzung.

Haverbeck hatte Berufung gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten eingelegt. 2017 erging eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten, weil sie auf einer Veranstaltung nach Feststellung der Richter gesagt hatte, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Ende 2020 erging ein Jahr Haft, weil sie laut Urteil in einem Interview den Holocaust geleugnet hatte. Das Landgericht bestätigte beide Urteile.

Dieses Urteil sei weiterhin rechtskräftig, bestätigt Christina von Bothmer auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Vorsitzende Richterin am Landgericht und stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte verweist darauf, dass das Urteil sogar bereits seit dem 28. Juli 2022 gültig ist. An diesem Tag wurde die Revision von Haverbeck verworfen, wie Medien einstimmig berichten.

Mit einer Revision kann man gegen ein ergangenes Urteil vorgehen. Hat die Revision wie im Fall Haverbeck keinen Erfolg, gibt es danach keine weiteren Möglichkeiten mehr, das Urteil anzufechten. Es könnte höchstens das gesamte Verfahren wieder neu aufgerollt werden.

Laut Generalstaatsanwaltschaft Berlin erfolgte am 4. Oktober 2022 die Ladung von Frau Haverbeck zum Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld Senne. Karen Sommer, Staatsanwältin und Pressesprecherin schildert die weiteren Ereignisse auf dpa-Anfrage so: »Der Strafantritt ist jedoch noch nicht erfolgt. Zwar wurde seitens der Staatsanwaltschaft Berlin unter Berufung auf den Amtsarzt der JVA die Haftfähigkeit von Frau Haverbeck bejaht, doch wurde dagegen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt.« Das deckt sich mit der Aussage von Christina von Bothmer vom Landgericht Berlin, die ebenfalls von einem eingegangenen Antrag in der Folgezeit spricht.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erfolgt gemäß Paragraph 458 der Strafprozessordnung (StPO). Wenn beispielsweise Einwendungen gegen die Strafvollstreckung erhoben werden, kann ein Gericht die betreffende Maßnahme auf ihre rechtliche Zulässigkeit überprüfen.

Das Landgericht habe dieses Schreiben jedoch als Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgelegt. Der vermeintliche Wiederaufnahmeantrag wurde im Anschluss schnell verworfen. Dagegen legte Haverbeck Beschwerde ein. Dass Kammergericht - das höchste Berliner Gericht - habe dann laut von Bothmer entschieden, »dass es sich nicht um einen Antrag auf Wiederaufnahme, sondern einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 458 StPO handelt. Es hat daher die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben.«

Nun muss Haverbecks Ursprungs-Schreiben erneut geprüft werden. Damit befasse sich das Amtsgericht Tiergarten. Auch Sommer von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bestätigt: »Vom Amtsgericht Tiergarten wird nunmehr die Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens geprüft.« Daher befindet sich die Rentnerin derzeit noch nicht in Haft, auch kann kein exakter Zeitpunkt für den Haftantritt genannt werden. Richterin von Bothmer betont aber: »Der Bestand und die Rechtskraft des Urteils vom 1. April 2022 sind hiervon unberührt.« dpa

(Stand: 27.01.2023)

Links

Vorwürfe gegen Haverbeck (archiviert)

Facebook-Post (archiviert)

Pressemitteilung zur Verurteilung (archiviert)

Urteil 2017 (archiviert)

Urteil 2020 (archiviert)

Revision Haverbeck (archiviert)

Revision - Definition (archiviert)

Reihenfolge Gerichte Berlin (archiviert)

Strafprozessordnung (archiviert)

Faktencheck AFP (archiviert)

Meinung

Die Schweiz hat die richtigen Konsequenzen aus den Terrorvorwürfen gegen die UNRWA gezogen - anders als Berlin

Ein Kommentar von unserer Redakteurin Nicole Dreyfus

von Nicole Dreyfus  25.04.2024

Berlin

JSUD fordert Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Teheran

»Ohne den Iran hätte der 7. Oktober nicht passieren können«, sagt die Vorsitzende Hanna Veiler

 25.04.2024

Virginia

Biden: »Dieser unverhohlene Antisemitismus ist verwerflich und gefährlich«

US-Präsident Biden verurteilt antiisraelische Proteste an Universitäten

 25.04.2024

Terror

Argentinien schreibt Irans Innenminister zur Fahndung aus

Er war offenbar 1994 an dem Bombenanschlag 1994 auf das jüdische Gemeindezentrum Amia beteiligt

 25.04.2024

Oranienburg

Mehr antisemitische Vorfälle in Gedenkstätte Sachsenhausen

»Geschichtsrevisionistische Tabubrüche und Grenzverschiebungen von rechts« werden registriert

 25.04.2024

USA

Antiisraelische Proteste an US-Unis weiten sich aus

Auch in Texas und Kalifornien kommt es zu Festnahmen

 25.04.2024

Berlin

Ausstellung im Haus der Wannsee-Konferenz beschädigt

Kuratorin: «Auffällig, dass ausgerechnet Plakate zum israelbezogenen Antisemitismus beschädigt wurden«

 24.04.2024

Kommentar

AfD in Talkshows: So jedenfalls nicht!

Die jüngsten Auftritte von AfD-Spitzenpolitikern in bekannten Talk-Formaten zeigen: Deutsche Medien haben im Umgang mit der Rechtsaußen-Partei noch viel zu lernen. Tiefpunkt war das Interview mit Maximilian Krah bei »Jung & Naiv«

von Joshua Schultheis  24.04.2024

Umfrage

Studie: Für die meisten muslimischen Schüler ist der Koran wichtiger als deutsche Gesetze

Fast die Hälfte der Befragten will einen islamischen Gottesstaat

 22.04.2024