Brit Mila

Übergangsregelung in Berlin

Stellte eine übergangsweise geltende Regelung für Beschneidungen im Land Berlin vor: Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) Foto: dpa

Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat am Mittwochvormittag auf einer Pressekonferenz im Roten Rathaus eine »Berliner Rechtspraxis zum Umgang mit Beschneidungen« vorgestellt. Sie gilt ausschließlich für die Staatsanwaltschaften im Land Berlin. Die Leitlinien sehen vor, dass religiös motivierte Beschneidungen nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

einwilligung Demnach müssen beide Elternteile beziehungsweise Sorgeberechtigte nach ausführlicher Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs schriftlich einwilligen. Außerdem müssten sie »die religiöse Motivation und die religiöse Notwendigkeit der Beschneidung vor Religionsmündigkeit des Kindes« nachweisen. Dies könne etwa durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft, aber auch durch eine entsprechende eigene Erklärung der Eltern geschehen. Es gehe dabei um »das subjektive Empfinden«, der Staat habe nicht über die Religionsauslegung zu entscheiden, erläuterte Senator Heilmann dazu.

Die dritte Voraussetzung liegt in der Einhaltung fachgerechter medizinischer Standards. »Dazu gehören insbesondere die Sterilität der Umgebung sowie der medizinischen Hilfsmittel, eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung. Nach jetzigem Stand kann den Eingriff nur ein approbierter Arzt oder eine approbierte Ärztin durchführen«, heißt es in den Leitlinien.

Zentralrat Dieter Graumann, Präsident des Zentralats der Juden, begrüßte es, dass sich der Berliner Justizsenator um Rechtssicherheit in der Beschneidungsfrage bemühe. »Dieses politische Signal, dass jüdisches und muslimisches Leben hier weiter willkommen ist, wissen wir zu schätzen. Jedoch muss es auch weiterhin erlaubt sein, dass unsere fachgerecht ausgebildeten Mohalim wie bisher auch die religiöse Beschneidung an Jungen durchführen können.« Auch dürfe es Eltern mit bürokratischen Hürden nicht erschwert werden, ihr Judentum im Sinne der Religionsfreiheit frei auszuleben, sagte Graumann. »Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber dies bei seinem Gesetzesentwurf berücksichtigen wird. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies der Fall sein wird.«

Gerade in der Frage der Einhaltung fachgerechter medizinischer Standards lassen die für das Land Berlin aufgestellten Leitlinien weiterhin Unklarheit darüber, wie etwa mit Anzeigen gegen Beschneider verfahren wird, die die übrigen Bedingungen erfüllen, aber keine Ärzte sind. In solchen Fällen erfolge gegebenenfalls eine Einzelfallprüfung, sagte Heilmann bei der Pressekonferenz. Auch Zirkumzisionen in Synagogen und Moscheen seien prinzipiell möglich, aber nur, wenn dort eine sterile Umgebung hergestellt werde.

Trotz solcher Unklarheiten ist man etwa beim Jüdischen Krankenhaus erleichtert. Dessen ärztlicher Leiter, Kristof Graf, bestätigte auf Nachfrage der Jüdischen Allgemeinen, dass die Klinik auf Basis der vorgestellten Regelung ab sofort wieder Beschneidungen durchführen werde. Er sei Senator Heilmann für das schnelle Handeln »sehr dankbar«.

übergangszeit Heilmann sagte, der vor dem Kölner Landgericht verhandelte Fall, der die jüngste Debatte ausgelöst hatte, würde mit der jetzt erlassenen Regelung in Berlin nicht strafrechtlich verfolgt werden. Man habe bis zum Zustandekommen einer – langfristig unumgänglichen – bundesweiten Regelung eine »gewisse Erleichterung « in der »schwierigen Übergangszeit« schaffen wollen. »Wir heißen muslimisches und jüdisches Leben in Berlin ausdrücklich willkommen«, betonte der CDU-Politiker, das gelte »auch für deren Religionsausübung«.

Die Berliner Regelung sei nach intensiven Gesprächen mit muslimischen Verbänden, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Berliner Landesverband des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie weiteren Akteuren erarbeitet worden, betonte Heilmann.

Berlin

Mutmaßlicher Hamas-Waffenschmuggler festgenommen

Bei seiner Ankunft aus Beirut ist ein Mann am Flughafen BER verhaftet worden. Er soll der Hamas angehören und Munition für Anschläge beschafft haben

 24.01.2026

Leipzig

Extremismusverdacht gegen sächsische Beamtin und BSW-Mitarbeiterin

Die Landesdirektion will die Vorwürfe im Fall ihrer hochrangigen Mitarbeiterin prüfen. »Gegebenenfalls werden weitere Schritte eingeleitet«, sagt ein Sprecher

 23.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 23.01.2026 Aktualisiert

Saarland

Religiöses Bündnis will Gottesbezug in Saar-Verfassung

Beteiligt ist auch die Synagogengemeinde Saar

 23.01.2026

Teheran

Aktivisten verifizieren 5000 Tote bei Irans Massenprotesten

Aktivisten arbeiten weiter daran, die zahlreichen Angaben zu Todesopfern der Proteste zu überprüfen. Derweil dementiert das Regime Statements von US-Präsdident Trump, wonach Irans Justiz Hinrichtungen von Demonstranten stoppte

 23.01.2026

Justiz

Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den Angeklagten wegen eines sexuellen Übergriffs und sexueller Nötigung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung

 23.01.2026

Medien

Sophie von der Tann für Grimme-Preis nominiert

Die ebenso umstrittene wie vielfach kritisierte ARD-Journalistin Sophie von der Tann führt die Liste der Nominierungen für den Grimme-Preis an

von Jana Ballweber  23.01.2026 Aktualisiert

Vetschau/Spreewald

Sellner-Vortrag in Brandenburg trotz Ärger in AfD

Ein Autohaus an der Autobahn mit Medienauflauf: Der österreichische Rechtsextremist hält einen Vortrag über Remigration. Nach Knatsch in der AfD ist die Landtagsabgeordnete Kotré nur Gast statt Gastgeberin

von Marc-Oliver von Riegen  23.01.2026

Davos/Washington D.C.

Trump: Marine-Armada nähert sich dem Iran

»Wir haben viele Schiffe, die in diese Richtung fahren, nur für den Fall«, sagt der Präsident

 23.01.2026