Dresden

Strafanzeige gegen Rechtsreferendar mit Hakenkreuz-Tattoos

Foto: Thinkstock

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat Strafanzeige gegen einen Juristen in Ausbildung wegen seiner rechtsradikalen Tätowierungen gestellt. Im Juni war ein Foto im Internet aufgetaucht, auf dem der Rechtsreferendar oberkörperfrei posiert und Hakenkreuze sowie andere rechte Symbole entblößt.

Das Oberlandesgericht habe der Staatsanwaltschaft Chemnitz »den Sachverhalt geschildert« und Strafanzeige erstattet, sagte Gerichtssprecher Torsten Umbach am Dienstag in Dresden. Die Staatsanwaltschaft müsse nun prüfen, ob sich der Mann etwa wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht habe.

Wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen Anfang 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

neonazi-krawalle Der Rechtsreferendar war im November 2018 wegen seiner Beteiligung an den Neonazi-Krawallen Anfang 2016 im Leipziger Stadtteil Connewitz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Beim Prozess vor dem Leipziger Amtsgericht hatte der damals 26-Jährige seine Teilnahme an den Ausschreitungen gestanden. Ihm wurde besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufungsverhandlung war im Juni wegen einer Erkrankung kurzfristig auf August verschoben worden.

Trotz der Ermittlungen gegen ihn hatte der studierte Jurist den sogenannten Vorbereitungsdienst zum zweiten Staatsexamen im Landgerichtsbezirk Chemnitz unter Auflagen antreten können. Wie aus einer Antwort aus dem sächsischen Justizministerium auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Linke) hervorgeht, ruhen die dienstrechtlichen Ermittlungen, solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Staatsanwalt noch nicht ihre Prüfung wegen des großflächigen Tattoos abgeschlossen hat.

Nagel sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), sie sei »sehr verwundert«, dass die Tätowierungen erst jetzt bekannt würden. Sollte sich der Mann die Symbole nicht entfernen lassen und sich von der rechtsradikalen Gesinnung »glaubhaft distanzieren«, müsse er unbedingt aus dem Staatsdienst entfernt werden.  epd

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