Stutthof-Prozess

Richterin macht Druck

Blick in den Gerichtssaal Foto: dpa

Im Hamburger Stutthof-Prozess hat die Vorsitzende Richterin den angeklagten früheren KZ-Wachmann am Montag mit energischen Fragen unter Druck gesetzt. Mehrfach wollte Richterin Anne Maier-Göring von dem 93-Jährigen wissen, warum er sich dem Dienst in dem Lager bei Danzig 1944/45 nicht entzogen habe.

Angeklagter »Ich konnte mich den Befehlen, die dort gegeben wurden, nicht entziehen, ohne mich in Lebensgefahr zu bringen«, antwortete der Angeklagte. Die Gefangenen, besonders die Juden, hätten ihm Leid getan, beteuerte er. Aber er habe ihnen nicht helfen können.

Die Richterin ließ das nicht gelten. Es seien damals Millionen unschuldige Menschen umgebracht worden, nach Gutachten von Historikern aber kein einziger SS-Mann, weil er sich einem verbrecherischen Befehl widersetzte. »Ich sehe keine Schuld bei mir, ich habe niemandem ein Leid angetan«, bekräftigte der Angeklagte.

Vorwurf Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93-Jährigen Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen vor. Als SS-Wachmann soll er zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 »die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt« haben. Zu seinen Aufgaben habe es gehört, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Der Prozess findet vor einer Jugendkammer statt, weil der Beschuldigte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war.

Die Richterin hielt ihm vor, er habe mit einem Gewehr auf dem Wachturm gestanden und verhindert, dass die Menschen, die umgebracht werden sollten, fliehen konnten. Dennoch sage er, er habe nichts getan. 

Sie halte es für ausgeschlossen, dass er nichts von Neuankömmlingen und den an ihnen verübten Grausamkeiten mitbekommen habe, sagte sie zu dem Angeklagten D. In der Vorwoche hatte der Zeuge Abraham Koryski aus Israel ausführlich davon berichtet. Ob es sein könne, dass er die Bilder verdränge, weil sie so schrecklich waren, fragte Meyer-Göring. D. antwortete nicht darauf. Am Dienstag muss sich D. den Fragen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger stellen.  dpa/ja

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