Meinung

Ramelow, Recht und Rechtsextreme

Thüringens neuer Ministerpräsident Bodo Ramelow hat Ermittlungen der sächsischen Justiz gegen ihn als »politische Belästigung« bezeichnet. Es geht um ein Verfahren wegen seiner Teilnahme an Protesten gegen einen Neonaziaufmarsch 2010 in Dresden, weswegen das Amtsgericht Dresden im Dezember 2014 die Aufhebung von Ramelows Immunität beantragt hat.

Die Arbeit der Justiz als »politische Belästigung« zu deuten, ist wenig förderlich und entspricht, hoffentlich, auch nicht den Tatsachen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Zu ihr gehört, dass Staatsanwaltschaften ermitteln und Gerichte aufklären und urteilen. Vorteile für Politiker darf es hierbei nicht geben. Nicht vergessen sollte man aber, dass die richterliche Unabhängigkeit nicht in gleichem Maße für Staatsanwälte gilt, da diese als weisungsabhängige Beamte in eine hierarchische Behördenstruktur eingebunden sind.

immunität Die Bitte von Herrn Ramelow an den Landtag, seine Immunität aufzuheben, ist ausdrücklich zu begrüßen. Danach stehen ihm alle rechtlichen Mittel zur Verfügung, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Es könnte nämlich mehr im Raum stehen als eine bloße Sitzblockade, die man noch als zivilen Ungehorsam abtun kann.

Auch der Verdacht einer Straftat nach dem Versammlungsgesetz ist denkbar. Im Frühjahr 2014 hatte das Gericht das Verfahren bereits wegen Geringfügigkeit eingestellt. Da er jedoch seine Anwaltskosten selbst tragen sollte, hatte der Linke-Politiker Beschwerde eingelegt. Das Amtsgericht muss somit neu über die Eröffnung einer Hauptverhandlung entscheiden. Möglich ist, dass das Verfahren erneut eingestellt wird.

verurteilung Aus juristischer Sicht halte ich eine Verurteilung durch alle Instanzen für unwahrscheinlich, solange sich Herr Ramelow im rechtlichen Rahmen des Versammlungsrechts bewegt hat. Dies festzustellen, ist die Aufgabe der Justiz. Sollte jedoch wider Erwarten eine Verurteilung erfolgen, wäre dies eine Aufforderung, sich in Zukunft an die Regeln des Versammlungsrechts zu halten.

Für die jüdischen Gemeinden in Deutschland bedeutet das, weiterhin gegen jede Form von Extremismus und gegen ausländerfeindliche und antisemitische Demonstrationen zu mobilisieren – nach Recht und Gesetz. Hieran wird auch das Verfahren gegen Bodo Ramelow nichts ändern.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Erfurt und stellvertretender Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen.

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