Hamburg

Prozess zwischen Islamischem Zentrum und Verfassungsschutz

Das IZH ist Träger der Imam-Ali-Moschee in Hamburg. Foto: picture alliance/dpa

Am Hamburger Verwaltungsgericht beginnt am Freitag ein politisch brisantes Verfahren. Anlass ist eine Klage des umstrittenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) gegen das Landesamt für Verfassungsschutz.

Damit wehrt sich der Trägerverein der Blauen Moschee an der Alster unter anderem gegen eine Einstufung als islamistische Gruppierung. Kritiker des von Iranern gegründeten Vereins rufen zu einer Demonstration vor dem Gerichtsgebäude auf.

Gegenstand der Klage sind acht Einzelaussagen zum IZH in den Berichten des Verfassungsschutzes für 2018 und 2019 sowie die Einordnung des Vereins als »Gruppierung/Organisation des Islamismus«, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Einzelaussagen beträfen unter anderem das Verhältnis des IZH zum iranischen Staat sowie den Leiter des IZH.

»Das Verwaltungsgericht wird zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Berichterstattung durch den Verfassungsschutz vorlagen, insbesondere hinreichende Anhaltspunkte für die angegriffenen Einzelaussagen gegeben waren.«

»Listige Bruderschaft« Der Hamburger Behörde für Inneres war im Jahr 2021 bereits klar, dass das IZH Schriften herausgibt, die auch durch antisemitische Inhalte auffallen. In dem Buch »Der islamische Staat« heißt es, »Zionisten und deren Hintermänner« beabsichtigen, »die ganze Welt unter ihr Regiment zu bringen. Und da sie eine verschlagene, listige und emsige Bruderschaft sind.« Es sei zu befürchten, dass sie »eines Tages – was Gott verhüten möge – ihr Ziel erreichen«.

Das IZH wurde 1953 von iranischen Kaufleuten gegründet und ist heute Anlaufpunkt schiitischer Muslime verschiedener Nationalitäten. Der Verein wird seit 1993 vom Verfassungsschutz beobachtet und als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen. Der stellvertretende Leiter des Zentrums war im vergangenen Jahr wegen mutmaßlicher Verbindungen zur Terrororganisation Hisbollah aus Deutschland ausgewiesen worden.

Kurz darauf hatte der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, ein Verbot des Zentrums zu prüfen. Bestätigt das Gericht die Aussagen des Verfassungsschutzes, könnte das also die Auflösung des Vereins nach sich ziehen.

Das IZH weist alle vom Verfassungsschutz erhobenen Vorwürfe zurück und reichte Ende 2020 Klage ein. Man hoffe, dass sich alles aufklären werde, sagte IZH-Leiter Mohammad Mofatteh im Dezember.

Wer für den Verfassungsschutz und das IZH in der Verhandlung erscheint, ist dem Gericht laut dem Sprecher nicht bekannt. Zeugen und Sachverständige seien nicht geladen. Der ungewöhnlich lange Zeitraum zwischen der Einreichung der Klage und dem Beginn der Verhandlung liege »in der Gesamtbelastung der zuständigen Kammer« begründet. kna/ja

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