Prozess zum Halle-Anschlag

Angeklagter gibt Ideologie preis

Foto: imago

Neun Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat der Prozess gegen den Angeklagten begonnen. Seine rassistische Gesinnung stellte der 28-Jährige dabei offen zur Schau. Schon bei Fragen zu seinem persönlichen Werdegang sprach er am Dienstag mehrfach abwertend über Zuwanderer in seinem Dorf im Süden Sachsen-Anhalts.

Stephan B. werden 13 Straftaten vorgeworfen, darunter zwei Morde und mehrere Mordversuche unter anderem an 52 Gläubigen in einer Synagoge in Halle. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet wegen des großen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg statt.

JOM KIPPUR Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele der 52 Besucher töten. Er konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt verschaffen.

Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten gut eineinhalb Stunden nach Beginn der Tat etwa 50 Kilometer südlich von Halle festnahmen.

WERDEGANG Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zu seinem Werdegang antwortete er knapp. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen. Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne. »Man fragt sich natürlich, wie man solche Taten verhindern kann, ich habe da natürlich kein Interesse dran«, sagte B.

Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei »keine richtige Armee« gewesen. Sein Studium habe er krankheitsbedingt abgebrochen, danach habe er in den Tag hinein gelebt. »Nach 2015 hab ich entschieden nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun«, sagte er.

Der Angeklagte bedauerte, eine Passantin erschossen zu haben. »Es tut mir sehr leid, dass ich sie erschossen hab«, sagte der 28-Jährige. Zum ersten Mal während seiner Aussage versagte ihm dabei leicht die Stimme. Er habe die Frau erschossen, als er die Tür zur Synagoge nicht öffnen konnte. Er bezeichnete die Schüsse als »Kurzschlussreaktion«. Die 40-Jährige habe ihn von der Seite angesprochen.

In der Verlesung des Anklagesatzes hieß es zuvor: Weil er die 40-Jährige als minderwertig empfunden habe, habe er ihr das Recht auf Leben abgesprochen. Sein zweites Opfer, einen 20-Jährigen, habe er irrtümlich für einen Muslim gehalten.

MORD Das Gerichtsverfahren gilt als eines der größten und bedeutendsten in der Geschichte Sachsen-Anhalts: 13 Straftaten werden dem Angeklagten angelastet, darunter Mord und versuchter Mord. 43 Nebenkläger ließ das Gericht vor Prozessbeginn zu und benannte insgesamt 147 Zeugen. Die Anklage der Bundesanwaltschaft umfasst insgesamt 121 Seiten. Das Gericht hat für das Verfahren zunächst 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.

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Im Verhandlungssaal finden 50 Besucher Platz und fast ebenso viele Medienvertreter. Der Angeklagte wurde mit Blaulicht und einer Eskorte von Polizei- und Justizfahrzeugen zum Landgericht Magdeburg gebracht. Fotos der »Bild«-Zeitung zeigten den kahlköpfigen Mann in Handschellen vor einem Hubschrauber begleitet von maskierten Spezialkräften.

Das Gericht hat für das Verfahren zunächst 18 Verhandlungstage bis Mitte Oktober angesetzt.

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, »aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens« geplant zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht dem Mann, der die Vorwürfe laut Gericht im Wesentlichen eingeräumt hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.

BETROFFENE Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Menschen aus Solidarität mit Betroffenen, Hinterbliebenen und Opfern versammelt. Die Kundgebung mit dem Motto »Solidarität mit den Betroffenen – keine Bühne dem Täter« will dafür sorgen, dass die Nebenklägerinnen und Nebenkläger nicht allein in den Prozess gehen, hieß es von den Veranstaltern. Es sei ein Ort der Trauer, der Wut und der Forderungen. Vor dem Prozessbeginn sprachen die Veranstalter von rund 100 Teilnehmern.

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Am Dienstagmorgen sprach in Magdeburg auch die Nebenklägerin Christina Feist, die während des Anschlags in der Synagoge in Halle war. Sie wies auf einen alltäglichen Antisemitismus in Deutschland hin und forderte Zivilcourage. »Antisemitismus und rechtsradikale Ideologie sind in Deutschland kein neues Phänomen. Antisemitische Übergriffe sind ein trauriger Teil unseres alltäglichen Lebens und sind somit Symptome eines zutiefst in der deutschen Gesellschaft verwurzelten Antisemitismus.«

Und weiter: »Es ist allerhöchste Zeit, dass wir diese schamvolle Wahrheit endlich anerkennen.« Jeder Angriff sei ein Angriff auf die Demokratie, auf die offene Gesellschaft. Zivilcourage und Einmischen seien gefragt.

Am Dienstagmorgen sprach in Magdeburg auch die Nebenklägerin Christina Feist, die während des Anschlags in der Synagoge in Halle war.

Deutlich wurde auch schon vor dem Prozessbeginn, dass die Nebenkläger sich vor allem eine Beleuchtung der Hintergründe erhoffen. Es gehe darum, zu klären, wie sich der Täter so radikalisieren konnte, sagte Juri Goldstein, Anwalt von Besuchern der Jüdischen Gemeinde in Halle. Es gehe um die Frage: Wie konnte jemand so viel Hass entwickeln »auf die Menschen, die er gar nicht kennt«. »Wir werden versuchen, diese antisemitische Straftat so gut wie möglich aufzuklären«, erklärte Goldstein.

Die größte Herausforderung sei der Prozess selbst, so der Nebenkläger-Vertreter. »Sie müssen bedenken, es ist eine der größten und schwerwiegendsten antisemitisch motivierten Straftaten, die wir in den vergangenen Jahrzehnten hatten. Das ist Aufgabe genug.«

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