Terrorverdacht

Prozess gegen Franco A. beginnt am 20. Mai

Der Fall Franco A. bringt die Bundeswehr in Erklärungsnot. Foto: imago/Jürgen Heinrich

Terrorverdacht

Prozess gegen Franco A. beginnt am 20. Mai

Der frühere Bundeswehr-Angehörige wird wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt

 30.03.2021 12:36 Uhr

Der Prozess gegen den unter Terrorverdacht stehenden früheren Bundeswehr-Angehörigen Franco A. vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) beginnt am 20. Mai und nicht wie ursprünglich geplant am 18. Mai. Bis zum 12. August seien zwölf weitere Verhandlungstage vor dem Staatschutzsenat angesetzt, teilte das OLG am Montag mit.

Die Anklage wirft Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz, das Sprengstoffgesetz sowie Diebstahl und Betrug vor.

Er solle möglicherweise einen Anschlag auf den damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), oder eine Menschenrechtsaktivistin geplant haben. Zu diesem Zweck habe er sich unter anderem eine Pistole verschafft, die er am 22. Januar 2017 in einer Toilettenanlage im Flughafen Wien-Schwechat versteckt haben soll.

Zudem soll er Munition und Sprengkörper sowie Waffenzubehör aus Beständen der Bundeswehr an sich genommen und unerlaubt zwei weitere Gewehre sowie eine weitere Pistole besessen haben. Darüber hinaus wirft die Anklage Franco A. vor, sich eine zweite Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um nach einem möglichen Anschlag den Verdacht auf Asylbewerber zu lenken. Schließlich soll er in dieser Rolle auch Sozialleistungen beantragt und erhalten haben.

Franco A. war am 3. Februar 2017 bei dem Versuch, die Pistole aus dem Versteck im Flughafen Wien-Schwechat zu entnehmen, festgenommen und am 4. Februar wieder freigelassen worden. Nach einer erneuten Festnahme befand er sich vom April bis zum November 2017 in Untersuchungshaft.

Der Senat des OLG Frankfurt hatte sich zunächst nicht für das Verfahren gegen A. zuständig erklärt und den Prozess an das Amtsgericht Darmstadt verwiesen, weil es keine hinreichenden Ansatzpunkte für den Verdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sah. Dagegen hatte die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof erfolgreich Beschwerde eingelegt. epd

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