Wiesbaden

Prozess um Mord an Susanna F. hat begonnen

Der 21-jährige Ali B. beim Prozessauftakt (März 2019) Foto: dpa

Der vor dem Landgericht Wiesbaden angeklagte Ali B. hat am Dienstag die Tötung der 14-jährigen jüdischen Schülerin Susanna F. aus Mainz gestanden. Der Iraker blieb aber zum Prozessauftakt bei seiner schon in den Vernehmungen geäußerten Version, dass er das Mädchen zwar getötet, aber nicht vergewaltigt habe. Er gab an, er habe mit der Schülerin an dem Abend in einem Gebüsch einvernehmlich Sex gehabt.

Kurz darauf sei Susanna gestürzt und habe sich verletzt, sagte Ali B. Mit der Wunde im Gesicht und der verschmutzten Kleidung habe sie sich aber nicht nach Hause getraut und plötzlich gedroht, zur Polizei zu gehen. Vergeblich habe er sie mehrfach gebeten, dies nicht zu tun. Da sei ihm »schwarz vor Augen geworden«, und er habe das Mädchen erwürgt. »Ich weiß selbst nicht, wie das geschehen konnte«, fügte der abgelehnte Asylbewerber hinzu.

Wenige Tage nach Susannas gewaltsamem Tod war Ali B. in den kurdisch kontrollierten Nordirak ausgereist.

SCHUTZLOS Die Staatsanwaltschaft wirft Ali B. dagegen vor, das jüdische Mädchen in den frühen Morgenstunden des 23. Mai 2018 in der Nähe seiner Unterkunft in Wiesbaden-Erbenheim mit massiver Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Als die Schülerin daraufhin gedroht habe, zur Polizei zu gehen, habe er sie von hinten mehrere Minuten lang mit dem Arm erwürgt.

Anschließend habe er sie mit Hilfe einer weiteren unbekannten Person in ein Erdloch gelegt und mit Erde und Ästen bedeckt. Das Mordmerkmal Heimtücke sei dabei die Schutzlosigkeit des Mädchens gewesen.

Susannas in dem Prozess als Nebenklägerin anwesende Mutter weinte, als die Staatsanwältin die Anklageschrift mit den Einzelheiten der Vergewaltigung vorlas. Ihre Rechtsanwälte sagten, die Mutter sei noch immer in psychologischer Betreuung und sehr aufwendig auf den Prozess vorbereitet worden.

Der 22‐jährige Ali B. ist wegen Vergewaltigung und Mordes angeklagt.

VATER Sie hoffe, nach Ende des Prozesses mit dem Geschehen abschließen und sich wieder ganz der Erziehung von Susannas kleiner Schwester widmen zu können, die unter dem Geschehen leide. Damit auch Susannas Vater das Geschehen verfolgen konnte, räumte ein Mann freiwillig seinen Platz im Zuschauerraum.

Der Leichnam des Mädchens war erst am 6. Juni aufgefunden worden. Ali B. bestätigte vor Gericht, Susanna in dem Erdloch vergraben zu haben. Er sei dann nach Hause gefahren und habe immer mehr Angst bekommen. Für zwei Tage sei er zu Freunden nach Paris gefahren und kurz nach seiner Rückkehr nach Wiesbaden mit den Eltern und Geschwistern in den Irak zurückgekehrt. Als Grund für die Flucht von dort nach Deutschland gab er an, dass er wie andere Schüler im kurdischen Teil Iraks als Soldat im Kampf gegen die Terrormiliz IS habe rekrutiert werden sollen.

Wenige Tage nach der Rückkehr dorthin sei er von der kurdischen Polizei festgenommen und ins Gefängnis gebracht sowie schließlich den deutschen Sicherheitsbehörden übergeben worden. Der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, hatte ihn seinerzeit persönlich vom Irak nach Deutschland gebracht. Der Verteidiger von Ali B. stellte den Antrag, diese Rückholung als Prozess- oder Verfahrenshindernis festzustellen.

Susannas in dem Prozess als Nebenklägerin anwesende Mutter weinte, als die Staatsanwältin die Anklageschrift vorlas.

IRAK Die irakische Zentralregierung habe einer solchen Übergabe oder Abschiebung nie zugestimmt, sie sei daher illegal. Der Vorsitzende Richter Jürgen Bonk verwies aber darauf, dass diese Frage bereits vom Oberlandesgericht geprüft und ein Verfahrenshindernis verneint worden sei.

Der Angeklagte gab sich sowohl bei seinen Vernehmungen zur Person wie auch bei seinen Aussagen zum Tatgeschehen äußerst wortkarg und konnte sich an vieles nicht erinnern. In seinen von einem Dolmetscher aus der kurdischen Sprache Kumanji übersetzten Angaben konnte er nicht einmal genau sagen, ob er 2014 oder 2015 nach Deutschland eingereist war.

Auf die Frage nach der Fluchtroute aus dem Irak konnte er nur die Länder Griechenland und Bulgarien nennen, an die anderen könne er sich nicht erinnern. Der Asylantrag des jetzt Angeklagten war in Deutschland bereits im Dezember 2016 abgelehnt worden. Zur mutmaßlichen Tatzeit im Mai 2018 wartete er bereits anderthalb Jahre auf eine Entscheidung über seine Klage gegen den ablehnenden Bescheid.

Die gesamte jüdische Gemeinschaft in Deutschland hatte mit großer Trauer auf Susannas Tod reagiert.

Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens in seiner Flüchtlingsunterkunft muss sich Ali B. ab 19. März noch in einem gesonderten Verfahren zusammen mit einem 14-jährigen Afghanen vor einer Jugendstrafkammer desselben Gerichts verantworten.

TRAUER Der Mordfall Susanna F. hatte nach Bekanntwerden im Juni 2018 für Trauer und Entsetzen in Deutschland gesorgt. Mit tiefer Betroffenheit reagierte der Zentralrat der Juden auf die Nachricht von dem Gewaltverbrechen an der Schülerin.

Die Jüdische Gemeinde Mainz reagierte ebenfalls schockiert und sprachlos auf den Tod des Mädchens. »Ich bin über den gewaltsamen Tod von Susanna so bestürzt, traurig und fassungslos, wie man nur sein kann«, sagte der Mainzer Gemeinderabbiner Aharon Ran Vernikovsky.

Die gesamte Jüdische Gemeinde Mainz trauere um ihr junges Gemeindemitglied. »Wir werden für Susannas Familie da sein und ihr, so gut es geht, helfen und sie unterstützen«, kündigte der Rabbiner an. epd/ja

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