Die Staatsanwaltschaft Schwerin hält an ihrer Absicht fest, einen 94-jährigen früheren SS-Sanitäter des KZs Auschwitz-Birkenau vor Gericht zu stellen. Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, hat sie sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg eingelegt, das Hauptverfahren gegen den Mann aus Vorpommern nicht zu eröffnen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Landgericht »die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten rechtsfehlerhaft festgestellt« habe. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht Rostock.
Das Landgericht Neubrandenburg hatte am Montag mitgeteilt, dass es das Hauptverfahren gegen den Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen nicht eröffnen wird, weil der 94-Jährige verhandlungsunfähig sei. Er leide an einer senilen Demenz, die mittlerweile zu ausgeprägten kognitiven Einschränkungen geführt habe.
Gutachten Dies sei durch Sachverständigengutachten belegt. Der Gesundheitszustand des Angeklagten verschlechtere sich zudem laufend und sei unumkehrbar. Es bestehe deshalb ein Verfahrenshindernis, sodass das Verfahren nicht eröffnet werde.
Der Mann soll in der Zeit vom 15. August 1944 bis zum 14. September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass die SS-Leute handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten.
Eine direkte Tatbeteiligung an Selektionen konnte dem Mann laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Im Falle einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord drohen ihm drei bis 15 Jahre Haft.
Polen Ein polnisches Gericht in Krakau hatte den heute 94-Jährigen im Jahr 1948 wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verurteilt. Etwa dreieinhalb Jahre soll er nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft in Polen inhaftiert gewesen und nach Verbüßung der Strafe nach Vorpommern zurückgekehrt sein.
In dem der Anklageschrift zugrunde gelegten Tatzeitraum gingen im KZ Auschwitz-Birkenau wenigstens 14 Gefangenentransporte ein, unter anderem aus Rhodos, Triest, Lyon, Mauthausen, Wien und Westerbork (Niederlande).
In dem Zug aus Westerbork befanden sich auch Anne Frank, die Verfasserin der bekannten Tagebücher, mit ihren Eltern und ihrer Schwester. Anne Frank wurde später in das KZ Bergen-Belsen deportiert, wo sie im März 1945 starb. epd