Flugblatt-Affäre

Presserat weist Beschwerden über Aiwanger-Berichte zurück

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger Foto: IMAGO/Stephan Görlich

Der Deutsche Presserat hat Beschwerden zur Verdachtsberichterstattung der »Süddeutschen Zeitung« (SZ) über die Flugblatt-Affäre um den bayerischen Vize-Regierungschef Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als unbegründet zurückgewiesen. An dem veröffentlichten Verdacht, Aiwanger habe in seiner Jugend ein antisemitisches Flugblatt verfasst, habe ein erhebliches öffentliches Interesse bestanden, teilte der Deutsche Presserat am Dienstag in Berlin mit.

Die Vorwürfe seien in eklatantem Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender bayerischer Ministerpräsident gestanden, hieß es weiter. Zwar habe der geschilderte Vorgang bereits 35 Jahre zurückgelegen, und Aiwanger sei damals noch nicht volljährig gewesen. »Jedoch waren die Vorwürfe so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex zu verletzen«, hieß es weiter.

Insgesamt seien 18 Beschwerden über die Verdachtsberichterstattung der SZ beim Presserat eingegangen, hieß es. Die Beschwerdeführer hielten der Redaktion demnach unter anderem »Kampagnenjournalismus« kurz vor der Landtagswahl in Bayern vor. Der Presserat machte jedoch deutlich, dass Redaktionen über den Zeitpunkt der Berichterstattung selbst entscheiden.

Die Mitglieder des Presserats diskutierten den Angaben zufolge, ob die nur schrittweise Offenlegung des Sachverhalts durch die Redaktion in aufeinanderfolgenden Artikeln die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt haben könnte. Dieses Vorgehen war dem Presserat zufolge unter presseethischen Gesichtspunkten jedoch nicht zu beanstanden, weil der Redaktion von Anfang an hinreichende Anhaltspunkte für den geäußerten Verdacht vorlagen.

Auch eine Vorverurteilung nach Ziffer 13 des Pressekodex lag nicht vor, da die Vorwürfe laut dem Gremium korrekt als solche und nicht als Tatsachen bezeichnet wurden, dem Betroffenen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde und entlastende Stimmen zu Wort kamen.

Die im Ausschuss des Presserats behandelten Beschwerden betrafen den Angaben zufolge die Artikel »Aiwanger soll als Schüler antisemitisches Flugblatt verfasst haben«, »Das Auschwitz-Pamphlet« sowie »Lügen, Schweigen, Abtauchen« und »Söders Dilemma« in der SZ beziehungsweise auf »sueddeutsche.de«. Sie waren zwischen dem 25. und 28. August erschienen.

Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und ihrer Online-Auftritte in Deutschland. epd

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