Kuwait Airways

Politik fordert Konsequenzen

Im November hatte das Frankfurter Landgericht die Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen die Stornierung seines Fluges durch Kuwait Airways wegen seiner Staatsangehörigkeit abgewiesen. Foto: dpa

Die Diskriminierung israelischer Staatsbürger durch arabische Fluggesellschaften in Deutschland muss nach Ansicht von Bundespolitikern Konsequenzen haben.

»Ich halte es für unerträglich, wenn jüdischen Fluggästen aufgrund ihrer israelischen Staatsangehörigkeit die Reise mit bestimmten Airlines verweigert wird«, sagte Kerstin Griese (SPD), Vizechefin der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe, der in Düsseldorf erscheinenden »Rheinischen Post« (Freitag).

»Wir müssen die Rechtslücke schließen«, forderte Unionsvize Gitta Connemann. »Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss unsere Regeln beachten, und wer das nicht will, darf hier nicht landen oder starten.«

Gesetzgeber Auch die Linken sehen Handlungsbedarf. »Der Gesetzgeber muss rasch reagieren, damit sich so ein Fall nicht wiederholt«, sagte Linken-Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte. Die Androhung des Entzugs von Start- und Landesrechten könne ein »probates Mittel« sein.

Im November hatte das Frankfurter Landgericht die Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen die Stornierung seines Fluges Frankfurt-Bangkok durch Kuwait Airways wegen seiner Staatsangehörigkeit abgewiesen. Die Airline habe sich an die Gesetze Kuwaits zu halten, und diese schrieben ein Beförderungsverbot für Israelis vor, hieß es in der Entscheidung. »Dieses Israel-Boykottgesetz ist Antizionismus und Antisemitismus pur – es hat in Deutschland nichts zu suchen«, erklärte Connemann.

Vertrag Die Fluglinie beruft sich nach Gerichtsangaben auf ein kuwaitisches Gesetz von 1964, wonach es Dienstleistern des Emirates verboten ist, Verträge mit Israelis zu schließen. Das Angebot der Fluggesellschaft, den Passagier auf ihre Kosten durch eine andere Airline zu befördern, habe der Israeli abgelehnt, hieß es.

Die Frankfurter Richter entschieden zudem, eine Diskriminierung liege nicht vor, weil der betroffene Fluggast nicht als Jude, sondern als israelischer Staatsangehöriger vom Flug ausgeschlossen worden sei. Eine Diskriminierung wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit sei im Antidiskriminierungsgesetz aber nicht erfasst. epd

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