Meinung

Otto Schilys Justiz-Irrtum

Die Gedanken sind frei», heißt es in einem Volkslied aus dem 18. Jahrhundert – jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und hierbei sogar den allergrößten Unsinn zu artikulieren, auch wenn es um die Schoa geht. Ex-Bundesinnenminister Otto Schily hat kürzlich in einem Interview mit dem «Zeit»-Magazin die Strafbarkeit der Holocaustleugnung infrage gestellt.

Schily unterschlägt hierbei, dass unsere Rechtsordnung akribisch zwischen Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen unterscheidet. Wer Unwahrheiten über Dritte verbreitet, muss sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich für die entstandene Persönlichkeitsrechtsverletzung verantworten.

Würde Millionen Holocaustopfer, darunter sechs Millionen Juden, können sich nicht mehr wehren. Wer heute im Land der Täter die Schoa leugnet, raubt damit Millionen Opfern postum ihre Geschichte, ihre Ehre und nicht zuletzt ihre Würde. Auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Strafvorschrift eingeführt.

Diese Vorschrift verleiht dem Staat die Möglichkeit, die Persönlichkeitsrechte der Schoa-Opfer als Kollektiv und das Rechtsgut des «öffentlichen Friedens» wahrzunehmen, es zu schützen und den Verletzer strafrechtlich zu verfolgen. Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig genau diese Strafvorschrift ist.

Denn prominente Vertreter aus Kirche und Justiz wie Bischof Richard Williamson und Horst Mahler leugnen offen den Holocaust. Sehr bald werden Überlebende nicht mehr Zeugnis von ihrem Leid ablegen können, immer mehr Mahlers und Williamsons werden Hochkonjunktur haben.

Antisemiten Otto Schilys Aufruf, den Strafcharakter der Holocaustleugnung zu überdenken, hat aber noch eine weitere Konsequenz: Als «Israelkritiker» getarnte Judenhasser leugnen und relativieren den Holocaust vor allem deshalb, um dem Staat Israel seine Legitimität als Heimstätte des jüdischen Volkes absprechen zu können.

Die Rechtsordnung eines Staates, der nicht aufhört, die besondere historische Verantwortung gegenüber dem jüdischen Volk und dem Staat Israel für sich in Anspruch zu nehmen, kann und darf auf die Strafvorschrift der Holocaustleugnung nicht verzichten.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des Keren Hayesod Deutschland.

Exklusiv

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