Karlsruhe

NPD-Verbotsverfahren wird eröffnet

Anfang März 2016 will das Bundesverfassungsgericht an drei Tagen über das vom Bundesrat beantragte Parteienverbot verhandeln. Foto: dpa

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ein Verfahren gegen die rechtsextreme NPD aufzunehmen, sehr begrüßt.

»Seit Langem fordern wir ein Verbot dieser rechtsextremen Partei und sind daher den Ländern für ihr Engagement sehr dankbar, belastbares Material zur NPD zusammengetragen zu haben«, erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, nach Bekanntwerden der Verfahrenseröffnung am Montag.

asylbewerber »Ein Verbot der NPD wäre im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein sehr wichtiger Schritt und ein bedeutsamer Beitrag zur Stabilität unserer Demokratie. In den vergangenen Monaten konnte man beobachten, wie die NPD die Stimmung gegen Asylbewerber aufheizt und die Verunsicherung der Bürger durch die hohen Flüchtlingszahlen auf üble Weise für ihre Zwecke missbraucht«, sagte der Zentralratspräsident. Systematisch versuche die NPD, die Demokratie zu untergraben. »Ich hoffe, dass es schlussendlich zu einem Verbot der NPD kommen wird«, so Schuster.

Das höchste deutsche Gericht hatte am Montag mitgeteilt, ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD zu eröffnen. Anfang März 2016 wolle es an drei Tagen über das vom Bundesrat beantragte Parteienverbot verhandeln.

Die Länder hatten im Dezember 2013 ihren Antrag auf ein Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 am Einsatz von V-Leuten in Führungsgremien der Partei gescheitert. Die Länder sind dieses Mal anders als 2003 alleiniger Antragsteller. Bundestag und Bundesregierung hatten entschieden, sich dem Verbotsantrag nicht anzuschließen.

Verfahrenshindernis Bereits 2003 hatten die damalige Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat erfolglos beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der NPD beantragt. Die Karlsruher Richter hatten das Verfahren aber wegen eines »nicht behebbaren Verfahrenshindernisses« eingestellt.

Eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit erfolgte nicht, weil der Verfassungsschutz in der Führungsebene der NPD zahlreiche V-Leute eingeschleust hatte. Um ein NPD-Verbotsverfahren durchführen zu können, müssten die V-Leute aus der Partei abgezogen werden, hieß es.

Auf Anforderung des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundesrat im Mai dieses Jahres Unterlagen über den Abzug der V-Leute aus der NPD nachgereicht. Die NPD bezweifelte noch im September, dass die Nachweise über die Staatsfreiheit in der Führungsebene der Partei ausreichten. Es sei unglaubwürdig, dass nur elf V-Leute in der NPD vom Staat »abgeschaltet« wurden.

Teilorganisationen Konkret will der Bundesrat die Verfassungswidrigkeit der NPD und ihrer Teilorganisationen »Junge Nationaldemokraten«, »Ring Nationaler Frauen« und der »Kommunalpolitischen Vereinigung« feststellen lassen.

Die Organisationen sollen aufgelöst und deren Vermögen zugunsten gemeinnütziger Zwecke eingezogen werden. Das Verbot soll auch die Gründung von Ersatzorganisationen umfassen.

Da das Bundesverfassungsgericht nun ein Hauptverfahren eröffnet hat, gehen die Karlsruher Richter offenbar davon aus, dass tatsächlich die nötige Staatsferne zur NPD vorliegt und einer inhaltlichen Prüfung der Verfassungswidrigkeit nichts mehr im Wege steht. ja/epd

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