Sterbehilfegesetz

»Niemanden in den Suizid drängen«

Zentralratspräsident Josef Schuster Foto: ZR/Christoph Boeckheler

Notwendig ist eine Hilfe beim Sterben und keine Hilfe zum Sterben», sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Schuster äußert sich zu der am Freitag anstehenden Abstimmung des Bundestags über vier unterschiedliche Gesetzesentwürfe zur Sterbehilfe.

Schuster, der selbst niedergelassener Arzt sowie Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer ist, sagte: «Hilfe zur Selbsttötung darf nicht zum Regelangebot von Ärzten oder zur normalen Dienstleistung und damit zur Alternative der Sterbebegleitung werden.» Wichtig sei der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland. «Schwerkranke und alte Menschen dürfen durch eine so entstehende Angebotsstruktur nicht in den Suizid gedrängt werden.»

gesetzesentwürfe Vier jeweils parteiübergreifend formulierte und eingebrachte Anträge liegen dem Bundestag vor. Konkret kritisiert der Zentralrat der Juden einen Antrag, den der CDU-Abgeordnete Peter Hintze und die SPD-Abgeordneten Carola Reimann und Karl Lauterbach einbringen, sowie einen Antrag, der von der Grünen-Politikerin Renate Künast und der Linke-Politikerin Petra Sitte eingebracht wurde.

Der Antrag von Hintze und anderen, der ein Gesetz zur «Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung» erreichen möchte, spricht sich gegen sogenannte Sterbehilfevereine aus, möchte aber Ärzten ermöglichen, «dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können.»

Der Antrag von Künast und Sitte fordert eine «Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung», weil ein Festhalten am Verbot «vielen betroffenen und leidenden Menschen die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten und würdevollen Tod» nehme.

strafbarkeit Dem Bundestag liegen noch zwei weitere Anträge vor, darunter der von der SPD-Politikerin Kerstin Griese und ihrem CDU-Kollegen Michael Brand, der für die «Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung» votiert. Ihm werden bislang die größten Erfolgschancen zugerechnet.

Noch grundsätzlicher ist die Ablehnung, die der Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg, formuliert: «Gesetz über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung» lautet sein Titel. Explizit geht es darum, «neben der aktiven Sterbehilfe außerdem die assistierte Suizidbeihilfe zu verbieten, alle anderen Formen des Begleitens in den Tod aber zu stärken». ja

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