Bundesregierung

Neues Portal bündelt Akten zu »Wiedergutmachung« von NS-Unrecht

»Einmaliges Dokumentenerbe«: Bundesfinanzminister Christian Lindner Foto: IMAGO/ZUMA Wire

Millionen Akten von Verfolgten des NS-Regimes sollen künftig an zentraler Stelle und digitalisiert abrufbar sein. Am Mittwoch fiel im Rahmen eines Festaktes auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn der Startschuss für das Themenportal »Wiedergutmachung«. Vertreter des Bundesfinanzministeriums sowie der Archivverwaltungen des Bundes und der Länder unterzeichneten dafür eine entsprechende Rahmenvereinbarung.

Das neue Angebot ist angesiedelt beim Archivportal-D, dem deutschen Onlineportal zur Recherche von Archivgut. Es will die über zahlreiche Institutionen im In- und Ausland verteilten Akten für Wissenschaftler, die interessierte Öffentlichkeit und Nachkommen von Verfolgten zugänglich machen. Zu den Kooperationspartnern gehören die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Israel und das United States Holocaust Memorial Museum in Washington.

In den rund sieben Jahrzehnten nach Ende des Zweiten Weltkriegs sei ein »einmaliges Dokumentenerbe« entstanden, so Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Das Themenportal bietet den Angaben zufolge Einblicke in Schicksale jener Menschen, die zwischen 1933 und 1945 von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Zugleich erlaubten die Bestände Aufschlüsse über die Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der deutschen Nachkriegsgesellschaft.

Die »Wiedergutmachung« nationalsozialistischen Unrechts umfasst alle Maßnahmen, die zunächst unmittelbar nach Kriegsende in den westlichen Besatzungszonen und später durch die Bundesrepublik Deutschland unternommen wurden, um die Folgen nationalsozialistischer Verfolgung finanziell zu entschädigen und entzogene Vermögenswerte zurückzuerstatten.

Neben der Globalentschädigung für Israel und andere Staaten konnten Millionen verfolgter Opfer des Nationalsozialismus bis 1969 auf gesetzlicher Basis Entschädigungs- und Rückerstattungsanträge bei den zuständigen Ämtern der westlichen Bundesländer vorbringen.

Entschädigt wurden unter anderem Schäden an Leib und Leben sowie Wirtschaftsschäden. Rückerstattet wurden Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien, Unternehmen, Wert- und Kunstgegenstände oder Barvermögen. Bis jetzt wurden umgerechnet circa 80 Milliarden Euro an »Wiedergutmachungs«-leistungen an die Opfer oder deren Hinterbliebene ausgezahlt. kna

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