Der Bundesrat hat die sprachliche Bereinigung eines noch aus der NS-Zeit bestehenden Gesetzes zum Namensrecht am Freitag angenommen. In der Gesetzesänderung heißt es, dass das Recht inhaltlich unverändert gelte, der geltende Gesetzestext jedoch einige überholte sprachliche Bezüge zum ursprünglichen Reichsrecht wie »Reichsminister des Innern« enthalte, die geändert werden sollten. Ebenso sei die bisher in Paragraf 13 enthaltene Ermächtigung des Reichsministers des Innern obsolet und aufzuheben.
Das sogenannte Namensänderungsgesetz aus dem Jahr 1938 ermächtigte den Reichsminister des Innern unter anderem, Vornamen zu ändern. Das führte unter den Nationalsozialisten zu der Verordnung, dass Juden einen zweiten Vornamen wie »Israel« oder »Sarah« zu tragen hatten, wenn sie nicht eindeutig als Juden zu identifizieren waren.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hatte im Januar gefordert, bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus neu zu erlassen. Über das Namensänderungsgesetz hinaus gebe es 28 weitere Gesetze und auch einige Paragrafen, die auf Grundlage der Ermächtigungsgesetze von 1933 mit antisemitischer Motivation erlassen worden seien und weiterhin bestünden.
Klein hatte vorgeschlagen, mit einem sogenannten Artikelgesetz alle diese Gesetze auf einen Schlag zu ändern, was aber aus parlamentarischer Sicht kaum durchsetzbar ist. Möglich scheint daher nur, Gesetz für Gesetz zu ändern. kna