Drei Wochen nach dem Attentat in Halle löste sein Auftreten Angst in Berlin aus: Gegen einen 58-Jährigen, der in Kampfmontur und einer echt aussehenden Pistolenattrappe einen Berliner S-Bahnhof betreten haben soll, ist eine Geldstrafe von 3600 Euro verhängt worden.
Der Mann wurde unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten verurteilt. Laut Anklage ging es ihm darum, andere Fahrgäste in Angst zu versetzen.
Das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten erging am Mittwoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der 58-Jährige nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. 120 Tagessätze zu je 30 Euro wurden verhängt. Gegen diese Entscheidung kann der Mann Rechtsmittel einlegen.
Der 58-Jährige soll am 31. Oktober 2019 in Camouflage-Bekleidung und mit einer Art Armee-Helm samt Kamera im Stadtteil Neukölln unterwegs gewesen sein. Drei Wochen zuvor hatte in Halle/Saale ein Rechtsextremist in ähnlicher Montur versucht, mit Waffengewalt die Synagoge der Stadt zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Er warf Brand- und Sprengsätze und schoss auf die Tür. Als es ihm nicht gelang, auf das Gelände zu kommen, ermordete er eine 40 Jahre alte Passantin und in einem Döner-Imbiss einen 20-Jährigen.
Weil der 58-Jährige in Berlin den S-Bahnhof Hermannstraße laut Anklage trotz Aufforderung von Sicherheitskräften nicht verlassen habe, war ein Einsatz der Bundespolizei ausgelöst worden. Der Mann sei polizeibekannt und werde der Reichsbürger-Bewegung zugeordnet, hieß es damals. »Reichsbürger« erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes war laut Anklage eine scharfe Patrone gefunden worden. dpa