Perspektive

Missverständnis auf mehreren Ebenen

Foto: Getty Images/iStockphoto

Im Dezember 2020 wandte sich die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« gegen »missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs«, zu denen es infolge eines Bundestagsbeschlusses komme, in dem dieser die Israel-Boykottkampagne BDS als antisemitisch eingeordnet hatte. Seitdem ist immer wieder eine Behauptung formuliert worden: Es drohe eine Einschränkung der Kunstfreiheit – in den Debatten über Antisemitismus und Kunst.

Lässt man außer Acht, dass es in der empirischen Realität der jüngeren Vergangenheit in Deutschland an Belegen für eine tatsächliche Einschränkung der Kunstfreiheit im Kontext von antisemitischer Kunst mangelt, basiert der Grundgedanke auf mindestens drei folgenschweren Missverständnissen.

argumente Grundsätzlich befremdlich ist zunächst, dass die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit allzu oft bemüht wird, um Kritik an antisemitischer Kunst ohne inhaltliche Argumente abzuwehren – Kunstfreiheit wird damit zu einem inhaltsleeren Konzept: Ohne inhaltliche Argumente zu diskutieren, wird die Debatte auf einen formalen Faktor umgelenkt. Stellungnahmen zur eigentlichen Kritik, ob es sich bei der jeweils kritisierten Kunst um antisemitische Kunst handelt, werden auf diese Weise vermieden.

In die Frage von Kunstfreiheit und Antisemitismus wird implizit eine sachfremde Dimension eingezogen.

Die drei Missverständnisse liegen aber auf anderen Ebenen. Die erste Ebene ist eine grundsätzlich falsche Perspektive, wie man an den Debatten über die documenta, auf der mehrere eindeutig antisemitische Werke ausgestellt wurden, sehen kann. Denn in die Frage von Kunstfreiheit und Antisemitismus wird implizit eine sachfremde Dimension eingezogen: die nach staatlicher Förderung – in finanzieller und/oder räumlicher Perspektive.

Da Kunst stets ihren Eigenwert reklamiert, kann es aber bei der Frage von Kunstfreiheit nicht um einen sakrosankten Anspruch auf staatliche Förderung für jede Form von Kunst gehen. Kunstwerke zu schaffen und sie auszustellen oder Vernissagen zu veranstalten, dies hat mit der Frage staatlicher Förderung wenig zu tun, einzig diskutabel ist der Umgang mit bereits bestehenden vertraglichen Bindungen.

verantwortung Die Erschaffung oder Ausstellung von Kunst staatlich nicht zu fördern, greift insofern nicht in die Kunstfreiheit ein. Einfach gesagt: Wenn keine öffentliche Förderung für antisemitische Kunst erfolgt, sagt das durchaus etwas über Kunstverständnis und künstlerische Verantwortung aus, nicht aber über Kunstfreiheit.

Ohne inhaltlich zu diskutieren, wird die Debatte auf Formales umgelenkt.

Damit verbunden ist die zweite Ebene der Missverständnisse: der weit verbreitete Glaube, Kunstfreiheit sei beliebig und grenzenlos. Im Falle antisemitischer Kunst greift potenziell das Strafrecht, obgleich strafrechtlich ein Großteil antisemitischer Artikulation nicht erfasst ist, das heißt die meisten Formen von Antisemitismus bisher nicht strafbar sind.

Viel entscheidender ist aber, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Juni 1987 die grundgesetzlichen Grenzen von Kunstfreiheit höchstrichterlich benannt hat. Im seinerzeitigen Verfahren ging es um die karikierende Darstellung eines Politikers als »sich sexuell betätigendes Schwein«, das Verfassungsgericht entschied, dass hier Karikaturen, die in den »geschützten Kern menschlicher Ehre eingreifen, (…) durch die Freiheit künstlerischer Betätigung nicht gedeckt« seien.

menschenwürde Die mit der seinerzeit in Rede stehenden Darstellungen vollzogenen »Eingriffe in die Menschenwürde« können »nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt« sein. Die zentrale Bezugnahme des Bundesverfassungsgerichts war Art. 1 Abs. 1 GG: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Und schließlich ist die dritte Ebene der Missverständnisse die kategoriale Ausblendung der jüdischen Perspektive. Während antisemitische Kunst zwar in öffentlichen Debatten kritisiert wird, dies aber zumeist nichts an der Fortführung ihrer Darbietung ändert, verhält es sich mit Blick auf die antisemitische BDS-Kampagne anders: Diese will Einfluss auf Kulturinstitutionen nehmen, indem sie zum Boykott israelischer Künstlerinnen und Künstler auffordert und zugleich andere Kulturschaffende unter Druck setzt, ihre potenzielle Teilnahme an künstlerischen Veranstaltungen zu revidieren.

Ein Eintreten für Kunstfreiheit ist ausgesprochen kompatibel mit dem Kampf gegen Antisemitismus.

Insofern entsteht die Paradoxie einer öffentlichen Berufung auf Kunstfreiheit, wenn es um antisemitische Kunst geht, bei gleichzeitiger Ignoranz der Kunstfreiheit, wenn diese durch antisemitische Stimmungsmache mit Blick auf jüdische und/oder israelische Künstlerinnen und Künstler tatsächlich bedroht ist.

Ein Eintreten für Kunstfreiheit ist insofern ausgesprochen kompatibel mit dem Kampf gegen Antisemitismus – es bedarf aber der klaren Einsicht, dass Kunstfreiheit und staatliche Förderung einzelner Kunstveranstaltungen nicht verkoppelt sind, dass Kunstfreiheit insbesondere in Relation zu anderen Grundrechten nicht beliebig oder grenzenlos ist und dass Kunstfreiheit eben auch und besonders bedeuten muss, sie vor antisemitischen Einschränkungen zu schützen.

Der Autor ist Politikwissenschaftler und Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus.

Berlin

Israelis selbst schuld an Empathielosigkeit? SPD-Politiker in der Kritik

Der Sozialdemokrat Lars Castellucci machte am Samstag mit einem X-Post zum versuchten Anschlag auf ein Flugzeug mit israelischen Passagieren von sich reden. Viele sehen darin eine Täter-Opfer-Umkehrung

 05.10.2026

Berlin

Auswärtiges Amt kritisiert Menschenrechtsbeauftragten

In einer Reaktion auf einen X-Post von Bundesbildungsministerin Prien im Zusammenhang mit dem Flydubai-Flug nennt Lars Castellucci Israels Regierung rechtsradikal. Außenminister Wadephul reagiert

 05.10.2026

Der Verfassungsrechtler Steffen Augsberg, Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU), der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker und Zentralratspräsident Josef Schuster (v.l.)

Gutachten

Hessischer Gesetzentwurf zur Leugnung des Existenzrechts Israels verfassungskonform

Hessens Justizminister Christian Heinz: »Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung.« Zentralratspräsident Josef Schuster: Die Politik steht in der Pflicht, dem Antisemitismus in seinem neuen Gewand Einhalt zu gebieten

 05.10.2026

7. Oktober

Rotes Rathaus zeigt Ausstellung zum Hamas-Überfall auf Israel

Der Überfall der Terrororganisation Hamas hat überall in Israel Spuren hinterlassen. Eine neue Berliner Ausstellung beleuchtet die Erfahrungen von Sportlern und Fans rund um den 7. Oktober 2023

 05.10.2026

Recht

Gute Absicht, falsche Umsetzung

Daniel Botmann, Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, kritisiert den hessischen Vorschlag für eine Strafbarmachung der Leugnung des Existenzrechts Israels. Er hat aber einen Alternativvorschlag

 05.10.2026

Der Verfassungsrechtler Steffen Augsberg, Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU), der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker und Zentralratspräsident Josef Schuster (v.l.)

Initiative

Hessen dringt auf Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels

Die hessische Landesregierung dringt darauf, dass ihr Vorschlag zur Strafbarkeit israelfeindlicher Äußerungen umgesetzt wird. Die Bundesregierung bleibt aber skeptisch. Auch der Zentralrat der Juden ist nicht restlos überzeugt

 05.10.2026

Josef Schuster

Berlin

Zentralrat: Linke muss Mitglieder bei Antisemitismus ausschließen

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, äußert klare Erwartungen an die Linkspartei in Bezug auf den innerparteilichen Kampf gegen Judenhass

 05.10.2026

Magdeburg

BSW: Wählen den AfD-Kandidaten zum Landtagspräsidenten

Am Dienstag kommt der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt erstmals zusammen. Die AfD hat die Zusage des BSW für die nötigen Stimmen

 05.10.2026

Berlin

Parteien in der Hauptstadt bereiten sich auf drittes Vorgespräch vor

Nach der Abgeordnetenhauswahl setzen Linke, Grüne und SPD auf ein drittes Vorgespräch. Details bleiben geheim – und keiner weiß, wo das Ganze hinführt

 05.10.2026