Sachsenhausen-Prozess

»Lehrstück über Verbrechen, Politik und Justizgeschichte«

Thomas Walther, ehemaliger Chefermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen Foto: imago images/Pacific Press Agency

Ein Nebenklage-Vertreter im NS-Prozess gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen hat der Justiz vorgeworfen, ihren Pflichten nicht nachgekommen zu sein.

Die deutsche Rechtsprechung habe pflichtvergessen Zeit »verplempert«, beklagte der Anwalt Thomas Walther am Mittwoch in Lindenberg. Der »Blick auf das Wesentliche« könne dagegen ein einfacher Weg des Rechts sein, sagte er mit Blick auf die seit den 70er-Jahren bestehenden Erkenntnisse der Stasi über die NS-Vergangenheit des 101-jährigen Angeklagten. (AZ: 11 Ks 4/21)

chefermittler Der aktuelle Prozess vor dem Landgericht Neuruppin sei ein »Lehrstück über Verbrechen, Geschichte, Politik, Justiz und Justizgeschichte«, fügte Walther hinzu. Der Nebenklageanwalt war Chefermittler der Ludwigsburger Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Vortag eine fünfjährige Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Es gebe keinen Zweifel, dass Josef S. als SS-Mann in Sachsenhausen tätig war, sagte Staatsanwalt Cyrill Klement in seinem Plädoyer. Der Prozess findet nicht in Neuruppin, sondern in der Nähe des Wohnortes des Angeklagten in Brandenburg an der Havel statt, weil Josef S. laut Gutachter nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in mehr als 3500 Fällen vor. Der Angeklagte war den Ermittlungen zufolge in der Zeit zwischen dem 23. Oktober 1941 und dem 18. Februar 1945 SS-Wachmann in Sachsenhausen. Der in Litauen geborene Baltendeutsche bestreitet dies. epd

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026