Rechtsextremismus

Lebenslange Freiheitsstrafe für Mord an Walter Lübcke

»Mutiger Mann mit aufrichtiger Haltung«: Walter Lübcke (1953-2019) Foto: dpa

Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Hauptangeklagten Stephan E. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schuld wiege besonders schwer, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung am Donnerstag.

Deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten. Vom zweiten Vorwurf des versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. wurde E. freigesprochen. E. bleibt in Haft.

Der zweite Angeklagte wurde wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Von dem Vorwurf der Beihilfe zum Mord wurde er freigesprochen. Er bleibt auf freiem Fuß.

Das Gericht müsse im Zweifel für den Angeklagten urteilen, sagte Sagebiel. Eine Verurteilung erfordere »eine zweifelsfreie Überzeugung des Gerichts«. Das Bestehen von rechtsradikalen Netzwerken sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, betonte der Richter.

Das Gericht sprach das Urteil nach 44 Verhandlungstagen. Die Bundesanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, aus rechtsradikaler, fremdenfeindlicher Gesinnung gehandelt zu haben. Sie hatte für Stephan E. wegen Mordes an Walter Lübcke und versuchten Mordes an dem Asylbewerber Ahmed I. lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Für den anderen Angeklagten hatte die Anklage neun Jahre und acht Monate Haft wegen Beihilfe zum Mord und illegalen Waffenbesitzes gefordert.

Der Anwalt der Familie Lübcke als Nebenkläger, Holger Matt, betrachtete den zweiten Angeklagten als Mittäter des Mordes und hatte für ihn die gleiche Strafe wie für E. gefordert. Die Strafverteidiger von Stephan E. hatten auf Totschlag im Fall Lübcke und auf Freispruch vom Vorwurf des versuchten Mordes an Ahmed I. plädiert. Die Verteidigung des zweiten Angeklagten hatte auf Freispruch ihres Mandanten plädiert.

Walter Lübcke wurde am 1. Juni 2019 um 23.20 Uhr auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen. Ahmed I. wurde am 6. Januar 2016 in Lohfelden von einem Fahrradfahrer ein Messer in den Rücken gerammt. Stephan E. legte drei sich gegenseitig widersprechende Geständnisse ab, bezichtigte sich schließlich des Todesschusses und sagte im Prozess aus, während der zweite Angeklagte zu dem Hauptvorwurf schwieg.

Für den Tathergang in beiden Fällen gibt es keine Zeugen. Das Gericht musste sein Urteil anhand der Aussagen der Angeklagten, von Zeugen aus deren Bekanntenkreis, Ermittlern und Gutachtern sowie von Indizien bilden. epd

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