Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelt am kommenden Dienstag eine Klage des jüdischen Studenten Lahav Shapira gegen die Freie Universität Berlin. Der vor mehr als einem Jahr bei einem Angriff schwer verletzte Shapira wirft seiner Hochschule vor, zu wenig gegen den Antisemitismus auf dem Uni-Campus vorzugehen. Ziel des Klägers ist demnach eine Feststellung des Gerichts, dass die FU gegen ihre Pflichten aus dem Berliner Hochschulgesetz verstößt. (AZ: VG12k356.24)
In dem Gesetz heißt es unter anderem, dass Hochschulen verpflichtet sind, »Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen oder antisemitischen Zuschreibung« zu beseitigen. Die Verhandlung am Dienstag ist mündlich.
Im Prozess um den antisemitischen Angriff auf Shapira vom Februar 2024 war Mitte April dieses Jahres ein ehemaliger Mitstudent wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
An der FU hatte Shapira unter anderem als Administrator eine Chatgruppe mit mehr als 400 Teilnehmenden geleitet und dort antisemitische Beiträge gelöscht. Zudem entfernte er an der Hochschule antisemitische Aufrufe von Gruppen wie »Young Struggle«, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden.
FU wie Humboldt-Universität und Technische Universität in Berlin waren in der Vergangenheit Schauplatz zum Teil gewalttätiger Proteste gegen die Politik der israelischen Regierung in Nahost. Dabei wurden unter anderem vorübergehend Hörsäle und Verwaltungsbüros besetzt sowie Uni-Mitarbeiter bedroht. Es entstand teilweise hoher Sachschaden. epd/ja