Auftreten durfte er in München unlängst nicht - doch jetzt beschäftigt Kollegah dort die Justiz. Das Oberlandesgericht (OLG) befasst sich an diesem Dienstag (15 Uhr) mit dem umstrittenen Rapper und seinem »Alpha-Mentoring«-Programm. Kollegah, der mit bürgerlichem Namen Felix Blume heißt, fühlt sein Programm durch den Bericht eines Podcasts des Bayerischen Rundfunks falsch dargestellt und verlangt eine Gegendarstellung.
Das Mentoring-Programm richtet sich laut Homepage an »alle Männer, die im Leben WIRKLICH etwas ERREICHEN wollen«. Er selbst habe »ALLES in der Musik erreicht, was man irgendwie erreichen konnte«, habe »etliche Rekorde gebrochen, unzählige Karrieren beendet, Gold- und Platinplatten abgeräumt, mein eigenes Plattenlabel gegründet... einfach ALLES«. Wie er das geschafft habe, wolle er in dem Programm weitergeben. »Warum wird eigentlich alles was du anfasst zu Gold, Boss? - Das ist die entscheidende Frage, mein Freund.«
AUSCHWITZ Kollegah gilt spätestens als Skandalrapper, seit er mit Farid Bang in dem Song »0815« die Zeile »Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen« aufnahm und einen »Echo« bekam. Es gab einen Eklat, der schließlich das Aus für den Musikpreis bedeutete. Die Auftritte des 35-Jährigen werden seither immer wieder von Kritik begleitet.
Am Samstag war ein Konzert des umstrittenen Rappers in München abgesagt worden. »Die Schwere der berechtigten Vorwürfe gegenüber dem Künstler sowie letztendlich sein Umgang damit« mache die Absage nötig, teilte das Kulturzentrum Backstage, wo Kollegah auftreten sollte, auf seiner Homepage mit.
JUDENHASS Bayerns Antisemitismus-Beauftragter Ludwig Spaenle (CSU) hatte das geplante Konzert zuvor deutlich kritisiert. Aus seiner Sicht hat Kollegah sich nie ausreichend von Antisemitismus-Vorwürfen gegen ihn distanziert. »Der sendet Signale«, sagte Spaenle. »Man könnte das geistige Brandstiftung nennen.«
Das Backstage betonte, dass Antisemitismus, aber auch beispielsweise Homophobie seiner eindeutigen Haltung widersprächen. »Dabei war für uns immer Voraussetzung gegenüber dem Veranstalter und dem Künstler, dass dieses Konzert - wenn überhaupt - nur stattfinden kann, wenn bei diesem eine ehrliche, kritische Auseinandersetzung stattfindet und der Künstler sich im Vorfeld eindeutig und glaubwürdig anders darstellt. Dies hat der Künstler nicht gemacht.« dpa