Zwei im Sommer gefasste mutmaßliche Betreiber eines judenfeindlichen Internet-Netzwerks bleiben in Untersuchungshaft. Gegen beide Männer bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht, heißt es in einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde (Az. AK 3/21 u.a.). Die Richter ordneten deshalb die Fortdauer der U-Haft an.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Gruppierung vor, »massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung« verbreitet zu haben. Das soll bis zu Aufrufen zur Tötung von Juden gegangen sein. Die Männer waren am 16. Juli 2020 im niederländischen Herleen und in Berlin festgenommen worden. Zeitgleich gab es Durchsuchungen.
Den in den Niederlanden gefassten Mann, der inzwischen nach Deutschland überstellt wurde, halten die Ermittler für die zentrale Figur. Er soll 2016 die Gruppe auf einem russischen sozialen Netzwerk gegründet haben, wie aus dem BGH-Beschluss hervorgeht.
Der Mann habe in Vernehmungen im Dezember und Januar »einen Großteil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt«. Auch der zweite Beschuldigte, der später einer der Administratoren der Seite gewesen sein soll, sei teilweise geständig.
Die Ermittler sehen die deutsche Gruppe als Teil eines internationalen Netzwerks mit weiteren 18 Länder-Gruppen. Welche Rolle die Beschuldigten dabei spielten, ist laut BGH-Beschluss noch unklar. Beide Männer hätten ein sehr zurückgezogenes Leben geführt und seien seit vielen Jahren keiner Arbeit mehr nachgegangen.
Laut BGH wertet derzeit beim Bundeskriminalamt »eine Vielzahl von Polizeibeamten« die sichergestellten Datenträger aus. Außerdem liefen internationale Rechtshilfeersuchen. Die Bundesanwaltschaft plane den »zeitnahen Abschluss« der Ermittlungen und eine zügige Anklage. dpa