Den antisemitischen Anschlag von Halle hat der Angeklagte im Prozess gestanden - doch ist er auch schuldfähig? Diese Frage soll bei der Verhandlung am Dienstag (9.30 Uhr) ein psychiatrisches Gutachten klären.
Der Gutachter hat dazu schon vor Prozessbeginn Gespräche mit dem Angeklagten geführt und das Verhalten des Angeklagten an den ersten 17 Prozesstagen beobachtet. Die Schuldfähigkeit hat Einfluss auf die Länge der Freiheitsstrafe, die dem unter anderem wegen Mordes Angeklagten droht.
ANSCHLAG Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Massaker anzurichten.
Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet.
Nachdem er nicht in die Synagoge gelangte, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss. Der 28 Jahre alte Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet.
PROZESS Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt.
Ein vorläufiges Gutachten hielt B. für voll schuldfähig, berichtete der »Der Spiegel« im Mai.
Schon im Mai hatte »Der Spiegel« von einem vorläufigen Gutachten über den Angeklagten berichtet. Demnach attestierte der Gutachter dem Angeklagten zwar eine komplexe Persönlichkeitsstörung mit autistischen Zügen, hielt ihn aber dennoch für voll schuldfähig.
Neben dem psychiatrischen Gutachten widmet sich das Gericht am Dienstag unter anderem den Verletzungen, die der Angeklagte bei einem Schusswechsel mit der Polizei davontrug. dpa