Eine schriftliche Anerkennung des Existenzrechts Israels bleibt als Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland eine Ausnahme. Die große Mehrheit der Bundesländer hält es nicht für nötig, dies standardmäßig einzufordern, und hält die gegenwärtige Rechtslage für ausreichend, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ergab. Damit dürfte Sachsen-Anhalt vorerst das einzige Bundesland bleiben, das ein solches schriftliches Bekenntnis verlangt.
Sachsen-Anhalt hatte Ende November 2023 - kurz nach dem Überfall
der Terrorgruppe Hamas auf Israel – ein ausdrückliches Bekenntnis zu
Israel als Voraussetzung für die Einbürgerung eingeführt. In
Brandenburg sprach Innenminister René Wilke (parteilos) Mitte Juli im
Landtag ebenfalls von einer Änderung im Einbürgerungsverfahren, um
der Anerkennung des Existenzrechtes Israels mehr Gewicht zu
verleihen. Ein explizites schriftliches Bekenntnis ist aber weiterhin
nicht vorgesehen.
Das Brandenburger Ministerium verwies auf epd-Anfrage ebenso wie
viele weitere Landesministerien auf Anwendungshinweise zum
Staatsangehörigkeitsrecht, die das Bundesinnenministerium Ende Mai
verschickt hatte. Darin wird das vor einer Einbürgerung abzugebende
Bekenntnis »zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen,
insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens« ausformuliert und näher
erläutert.
Das Bekenntnis erwähnt Israel nicht; gleichwohl heißt es in den
Hinweisen, es umfasse auch »die Anerkennung des besonderen und engen
Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel,
insbesondere, dass die Sicherheit und das Existenzrecht Israels zur
deutschen Staatsräson gehören«.
Auf diese Auslegung beziehen sich viele Bundesländer. Das
Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern teilte dem epd mit, die
Anerkennung des Existenzrechts Israels sei »bereits ein Bestandteil
der Einbürgerungsvoraussetzungen«. Deshalb bedürfe es »aus hiesiger
Sicht keiner Abgabe einer weiteren gesonderten Erklärung«, wie es sie
in Sachsen-Anhalt gibt.
Das Innenministerium in Thüringen hält die aktuelle Regelung
ebenfalls für ausreichend. Es sei nicht geplant, »den
Einbürgerungsbewerbern ein Bekenntnis zur Anerkennung des
Existenzrechts Israels abzuverlangen«. Auch aus Schleswig-Holstein
hieß es, wer antisemitische Bestrebungen verfolge und das
Existenzrecht Israels bestreite, könne »bereits jetzt nach
Bundesrecht nicht eingebürgert werden«.
In Bremen weist ein Infoblatt die Bewerberinnen und Bewerber
ausdrücklich auf die Auslegung des Bekenntnisses hin, wie die
Innenbehörde mitteilte. Aus Nordrhein-Westfalen kam der Wunsch nach
einer einheitlichen Vorgabe: »Eine bundesweit einheitliche Regelung,
die klarer auf ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel
als Einbürgerungsvoraussetzung abstellt«, sei anzustreben, erklärte
die Düsseldorfer Staatskanzlei.
In Sachsen-Anhalt wurde bis März 2025 zehn Menschen die
Einbürgerung verweigert, weil sie das Israel-Bekenntnis nicht
abgegeben hatten. »In mindestens einem Fall ist ein
Rücknahme-Verfahren eingeleitet worden«, teilte das Magdeburger
Innenministerium weiter mit.
Der deutsch-israelische Psychologe und Autor Ahmad Mansour sagte
dem epd, er finde es zwar richtig, die Haltung zu Israel im
Einbürgerungsverfahren zu beleuchten. Letztlich gehe es aber um
»reine Symbolik«: »Sie glauben doch nicht, dass jemand, der
antisemitisch denkt und deutscher Staatsbürger werden möchte, das
wegen dieses Bekenntnisses nicht unterschreiben würde.«
Wichtiger ist laut Mansour, »mit den Menschen in den Integrationskursen, während ihrer Integrationsprozesse immer und
immer wieder über das Thema zu sprechen, damit sie verstehen, warum
das Existenzrecht Israels so wichtig ist und sie als Deutsche eine
besondere historische Verantwortung tragen«. epd