Halle

Höcke bezeichnet sich vor Gericht wieder als unschuldig

Björn Höcke (l), Vorsitzender der Thüringer AfD, und sein Verteidiger Ralf Hornemann betreten im Landgericht Halle/Saale den Verhandlungssaal. Foto: picture alliance/dpa

Im zweiten Prozess um eine Nazi-Parole hat der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke seine Unschuld beteuert. »Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an«, sagte der 52-Jährige am Montag in Halle bei der Verhandlung des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 im thüringischen Gera die verbotene Parole »Alles für Deutschland« angestimmt haben soll, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung durch Gesten animierte, den Spruch zu vervollständigen.

Höcke sagte, er habe nicht damit gerechnet, dass Anwesende das dritte Wort aussprechen würden. Es handelt sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Verfassungswidrig und terroristisch

Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Sowohl der Politiker wie auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelt.

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.

Der AfD-Landesverband, dessen Chef Höcke ist, wurde vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Einem Gerichtsurteil zufolge darf er »Faschist« genannt werden. dpa/ja

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