Halle

Höcke bezeichnet sich vor Gericht wieder als unschuldig

Björn Höcke (l), Vorsitzender der Thüringer AfD, und sein Verteidiger Ralf Hornemann betreten im Landgericht Halle/Saale den Verhandlungssaal. Foto: picture alliance/dpa

Im zweiten Prozess um eine Nazi-Parole hat der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke seine Unschuld beteuert. »Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an«, sagte der 52-Jährige am Montag in Halle bei der Verhandlung des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 im thüringischen Gera die verbotene Parole »Alles für Deutschland« angestimmt haben soll, indem er die ersten beiden Wörter aussprach und das Publikum der AfD-Veranstaltung durch Gesten animierte, den Spruch zu vervollständigen.

Höcke sagte, er habe nicht damit gerechnet, dass Anwesende das dritte Wort aussprechen würden. Es handelt sich um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.

Verfassungswidrig und terroristisch

Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Sowohl der Politiker wie auch das Publikum hätten gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelt.

In einem ersten Verfahren, das sich um die gleiche Parole drehte, hatte das Landgericht Halle Höcke im Mai zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.

Der AfD-Landesverband, dessen Chef Höcke ist, wurde vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Einem Gerichtsurteil zufolge darf er »Faschist« genannt werden. dpa/ja

Meinung

Ein Friedensplan, der keiner ist?

Die von den Amerikanern vorgelegten Punkte zur Beendigung des Ukraine-Kriegs sind kein fairer Vorschlag, sondern eine Belohnung für den russischen Aggressor

von Alexander Friedman  24.11.2025

Münster

Gericht macht Unterschiede bei propalästinensischen Parolen

Wann ist Kritik am Staat Israel von der Meinungsfreiheit gedeckt? Ein Gericht in NRW sieht das generelle Verbot, das Existenzrecht Israels zu bestreiten, als rechtswidrig an

 24.11.2025

Berlin

Friedrich Merz besucht Israel

Als Kanzler ist es sein erster Aufenthalt im jüdischen Staat. Die Beziehungen hatten zuletzt unter Druck gestanden

 24.11.2025

Portrait

Die Frau, die das Grauen dokumentieren will

Kurz nach dem 7. Oktober 2023 gründete die israelische Juristin Cochav Elkayam-Levy eine Organisation, die die Verbrechen der Hamas an Frauen und Familien dokumentiert. Unser Redakteur sprach mit ihr über ihre Arbeit und ihren Frust über die Vereinten Nationen

von Michael Thaidigsmann  24.11.2025

Potsdam

BSW-Fraktionsvize tritt nach Reaktion auf AfD-Zitat zurück

Die Landtagsfraktion in Brandenburg ist nach vier Parteiaustritten in einer Krise. Nun tritt auch noch Fraktionsvize Dorst von seinem Amt zurück. Die Hintergründe

 24.11.2025

Soziale Medien

Plattform X: Israelfeindliche und antisemitische Inhalte aus Pakistan und der Türkei

Ein neues Transparenz-Feature zeigt: Angeblich von westlichen »Israelkritikern« betriebene Konten werden in Wirklichkeit aus anderen Teilen der Welt bearbeitet

 24.11.2025

Washington D.C.

Trump kündigt Einstufung der Muslimbrüder als Terrororganisation an

Der Organisation würde mit diesem Schritt der Zugang zu finanzieller Unterstützung verwehrt. Die Muslimbruderschaft wird immer wieder mit radikalen Ablegern in Verbindung gebracht

 24.11.2025

Existenzrecht Israels

Objektive Strafbarkeitslücke

Nicht die Gerichte dafür schelten, dass der Gesetzgeber seine Hausaufgaben nicht macht. Ein Kommentar

von Volker Beck  23.11.2025

Dortmund

Ermittlungen gegen Wachmann von NS-Gefangenenlager 

Die Polizei ermittelt gegen einen Ex-Wachmann des früheren NS-Kriegsgefangenenlagers in Hemer. Er soll an Tötungen beteiligt gewesen sein - und ist laut »Bild« inzwischen 100 Jahre alt

 22.11.2025