Prozess

Höchststrafe

Oberlandesgericht Naumburg mit der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens (M.) am Tag der Urteilsverkündung Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild-POOL

Lebenslang mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Naumburg am Montag über den Attentäter von Halle gefällt, der am 9. Oktober 2019 versucht hatte, in die Synagoge einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. In der Urteilsbegründung sprach die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens von einer »abscheulichen, feigen und menschenverachtenden Tat«.

An 25 Verhandlungstagen habe man in menschliche Abgründe geschaut: »Dieses Verfahren stellt alles in den Schatten.« Der Attentäter habe aus niedrigsten Beweggründen, »auf allerniedrigster Stufe« und mit Heimtücke gehandelt, geprägt von Rassenhass und Antisemitismus. Sein Ziel sei gewesen, bei dem Anschlag möglichst viele Menschen zu töten. Dafür sei er komplex vorgegangen und habe jedes Hindernis beseitigt, das sich ihm in den Weg stellte.

Damals hielten sich 51 Menschen in der Synagoge auf, um Jom Kippur zu feiern. Der Rechtsterrorist scheiterte an der Tür zum Gelände. Darüber frustriert, tötete er die zufällig vorbeikommende 40-jährige Passantin Jana Lange. Anschließend fuhr er zu einem Döner-Imbiss und erschoss dort den 20-jährigen Kevin Schwarze. Die Taten streamte der Rechtsterrorist live im Internet. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er weitere Menschen, darunter fünf Polizisten und ein Paar in einem Ort in der Nähe von Halle.

Reaktionen Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte das Urteil ausdrücklich und dankte dem Gericht für die faire und gleichzeitig umsichtige Verhandlungsführung. »Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland. Denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft«, sagte Zentralratspräsident Josef Schuster.

Der Attentäter habe bis zum Schluss keine Reue gezeigt, sondern an seinem hasserfüllten antisemitischen und rassistischen Weltbild festgehalten. »Vor allem für die Angehörigen der beiden Ermordeten Jana Lange und Kevin Schwarze sowie für all jene Menschen, die an Jom Kippur 2019 nur knapp dem Tod entronnen sind und tief traumatisiert wurden, ist das Urteil wichtig«, betonte Schuster.

Er würdigte außerdem die Rolle der Nebenkläger und Zeugen. Mit ihren beeindruckenden Auftritten hätten sie dem Hass des Täters Menschlichkeit entgegengesetzt. »Sie und all jene, die Solidarität mit den Angegriffenen gezeigt haben, stehen für dieses Land, nicht der isolierte Attentäter«, sagte Schuster.

Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil ausdrücklich.

»Das Urteil ist gefällt, und es ist auch das einzig vertretbare Urteil dafür, was und wie er es alles getan hat«, kommentierte der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Halle, Max Privorozki, den Richterspruch in einem Interview mit dem MDR. Er wünschte sich aber auch, dass die »Zeichen gegen Antisemitismus« nicht in einem »Strafprozess gestellt werden, sondern in der Gesellschaft und in der Politik. Und zwar nicht nur nach einem Terroranschlag«.

Privorozki richtete das Augenmerk zudem auf die Rolle der Eltern des Attentäters und wolle prüfen, »ob der Rechtsweg in dieser Richtung wirklich ausgeschöpft ist«. Die Mutter des Attentäters soll »mit ihren antisemitischen Ansichten jahrelang als Ethiklehrerin« gearbeitet haben.

warnung Auch Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses, begrüßte es, »dass die deutsche Justiz die härtestmögliche Strafe für einen herzlosen und grausamen Antisemiten verhängt hat, der Juden an ihrem höchsten Feiertag in der Synagoge ermorden wollte und zwei Menschen das Leben nahm, die ihm in den Weg kamen«.

Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main nannte das Urteil »ein richtiges Zeichen dafür, dass antisemitische und rassistische Anschläge mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden müssen«.

Der Vorstand der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD) erklärte, das Urteil und die Verhängung der Höchststrafe gegen den Attentäter sei »auch eine Warnung an alle Täter, die jüdisches Leben und damit die ganze Gesellschaft angreifen«. Es solle ebenso die Gerichte ermutigen, weiter hart gegen antisemitische Straftaten vorzugehen.

Nebenkläger Mit dem Urteil folgte das Oberlandesgericht den Forderungen von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. Die insgesamt 45 Nebenkläger wurden von 23 Anwälten vertreten.

Anastassia Pletoukhina, Überlebende des Attentats, verfolgte die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Sie sagte der Jüdischen Allgemeinen: »Ich bin froh, dass er die Strafe bekommen hat, die er verdient.« Sie hoffe, dass der Name des Attentäters in Vergessenheit gerate. »Das wird ihm in seiner narzisstischen Persönlichkeit die höchste Strafe sein.«

Auf der einen Seite sei dieser Prozess jetzt abgeschlossen, sagte Pletoukhina. »Für mich persönlich ist er bei Weitem nicht abgeschlossen.« Als die Richterin allen Mitwirkenden ihren Dank ausgesprochen und das Ganze beendet hatte, berichtet Pletoukhina, habe der Attentäter »seine Mappe gegen den Kopf meines Mannes geschleudert. Glücklicherweise konnten er und seine Anwälte ausweichen«.

Das habe in ihr »noch einmal wieder alte Wunden so schnell aufgerissen, dass mir deutlich wird: Auch wenn das eine Mappe und es klar war, viel mehr kann es nicht sein, trotzdem: Diese Aggression, diese physische Bereitschaft zur Gewalt und zum Übergriff in letzter Sekunde, das mag ich nicht wegrationalisieren. Es erschüttert mich zutiefst. Er bereut es nicht, er würde es nochmal machen.« dpa, el, ja

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