Karlsruhe

Gottesdienste im Einzelfall erlauben

Das Bundesverfassungsgericht entschied, die Gefährdungslage bei Einkäufen und Gottesdiensten könne unterschiedlich bewertet werden. Foto: imago

Gottesdienste im Einzelfall und auf Antrag dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht pauschal verboten werden.

Die 2. Kammer des Ersten Senats entschied am Mittwochabend, dass gut begründete Ausnahmen im Sinne der Glaubensfreiheit möglich sein sollten, wenn dabei Schutzkonzepte eingehalten würden. Mit Blick auf die Glaubensfreiheit sei es kaum vertretbar, dass die Corona-Verordnung keine Möglichkeit für eine »ausnahmsweise Zulassung solcher Gottesdienste in Einzelfällen« eröffne.

Antrag Den Antrag hatte ein Verein mit rund 1300 Mitgliedern gestellt, der im Ramadan das Freitagsgebet in der Moschee abhalten wollte. Er hatte zunächst beim Oberverwaltungsgericht Niedersachsen gegen die Corona-Verordnung des Landes Klage eingelegt, die abgelehnt wurde.

Der Antragsteller argumentierte, bei den Freitagsgebeten könnten die gleichen Schutzmaßnahmen eingehalten werden, die für Geschäfte gelten, und hat Vorkehrungen wie Masken, markierte Plätze und einen Sicherheitsabstand angeboten.

Die Richter erklärten, die Gefährdungslage bei Einkäufen und Gottesdiensten könne unterschiedlich bewertet werden. Allerdings hänge das Infektionsrisiko bei Gottesdiensten stärker von den Umständen im Einzelfall ab, als das bei Einkäufen der Fall sei. Es sei daher nicht erkennbar, dass eine einzelfallbezogene positive Einschätzung in keinem Fall erfolgen könne.

eingriff Gottesdienstverbote stellten einen »schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit« dar, so die Richter. Wenn eine »relevante Erhöhung der Infektionsgefahr zuverlässig verneint« werden könne, sollten daher Ausnahmen von dem Verbot möglich sein.

Für die Risikoeinschätzung sei die Dimension des Eingriffs in die Glaubensfreiheit entscheidend. Im Fall der Freitagsgebete während des Ramadan (bis 23. Mai) stufen die Richter den Eingriff in die Glaubensfreiheit als groß ein.  kna

Magdeburg

Sachsen-Anhalt setzt Förderung jüdischer Einrichtungen fort

Die Projektauswahl wird vom Beirat für jüdisches Leben begleitet

 11.12.2024

Restitution

Familie verliert ihr in der Nazizeit gekauftes Grundstück

85 Jahre lebt eine Familie in einem Haus in Brandenburg. Zuvor hatte es zwei jüdischen Frauen gehört, die schließlich von den Nazis ermordet wurden

 11.12.2024

Debatte

Rabbiner für Liberalisierung von Abtreibungsregelungen

Das liberale Judentum blickt anders auf das ungeborene Leben als etwa die katholische Kirche: Im jüdischen Religionsgesetz gelte der Fötus bis zur Geburt nicht als eigenständige Person, erklären liberale Rabbiner

von Leticia Witte  11.12.2024

Gelsenkirchen

Bekommt Bayern-Torhüter Daniel Peretz Konkurrenz?

Münchens Sportvorstand Max Eberl macht eine klare Ansage

 11.12.2024

Meinung

Syrien und die verfrühte Freude des Westens über den Sieg der Islamisten

Ein Gastkommentar von Ingo Way

von Ingo Way  11.12.2024

Porträt

Wer ist der Mann, der Assad gestürzt hat?

Abu Mohammed al-Golani hat sich oft gewandelt. Der Anführer des Aufstandes, der der jahrzehntelangen Diktatur der Familie Assad in Syrien binnen Tagen ein Ende setzte, hat jahrelang an seinem Image gearbeitet

von Kareem Chehayeb  10.12.2024

Jubiläum

100 Jahre Wohlfahrtsverbände - Politik lobt unverzichtbare Arbeit

Bundespräsident Steinmeier betonte, mit ihrer Arbeit und ihrer Solidarität stärkten die Wohlfahrtsverbände wie die ZWST auch die Demokratie

von Birgit Wilke  10.12.2024

Brandenburg

Holocaust-Gedenken soll ohne AfD stattfinden

Führende AfD-Vertreter hätten die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost und die Ausrichtung der gegenwärtigen Erinnerungskultur massiv infrage gestellt

 10.12.2024

Meinung

Der Papst und sein einseitiges Mitgefühl für Judenfeinde

Das Jesus-Kind in ein Palästinensertuch einzuwickeln zeigt, dass der Vatikan seine Tradition verleugnet, um im Nahostkonflikt Partei zu ergreifen

von Maria Ossowski  10.12.2024