Mitglieder der AfD sind in der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nicht mehr willkommen. »Gleichzeitige Mitgliedschaften in der Partei Alternative für Deutschland und in der Gewerkschaft der Polizei sind nach Auffassung des GdP-Bundesvorstandes nicht miteinander vereinbar«, teilte die GdP nach einer Videokonferenz ihres Bundesvorstandes mit.
»Die AfD will mit Provokationen und Inszenierungen medienwirksam auffallen, ist gewerkschaftsfeindlich eingestellt und entzieht sich der solidarischen Basis unserer Gesellschaft«, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff.
Beispielsweise hätten AfD-Politiker in der Corona-Krise an sogenannten Querdenker-Demonstrationen teilgenommen »und dabei offen den Schulterschluss mit Rechtsextremen, Antisemiten, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern gesucht«. Die AfD sei eine »menschenverachtende Partei, die sich weder der Demokratie noch der historischen Verantwortung Deutschlands verpflichtet fühlt«, heißt es in einem Positionspapier der GdP.
Wie viele AfD-Mitglieder der Gewerkschaft aktuell angehören, ist nicht bekannt. Nach Auskunft eines Sprechers gibt es einige AfD-Funktionäre und auch Abgeordnete der Partei, die GdP-Mitglieder sind. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Hess, ehemaliger Polizeihauptkommissar, gehört der Gewerkschaft an. Er sagte, die GdP agiere hier als »verlängerter Arm der Grünen und der SPD, zweier Parteien also, die die Interessen von Polizeibeamten regelmäßig mit Füßen tritt«.
Der Chef der Gewerkschaft der Polizei in Brandenburg (GdP) wendet sich gegen den Beschluss zur Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft bei der AfD und der GdP. »Wir sind der Auffassung, rechtlich ist das nicht haltbar«, sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Schuster. Es sei nicht umsetzbar.
Nur wenn jemand öffentlich auf einer Wahlliste kandidiere, könne die Parteimitgliedschaft verwendet werden, sagte Schuster. »Man kann auch ein politisches Zeichen setzen (...), indem man sich klar abgrenzt.« Die Gremien des Landesverbands wollten nun darüber beraten, wie sie mit dem Beschluss umgehen. dpa