Die Bundesregierung hat nach Einschätzung des Zentralrats der Juden in Deutschland eine historisch angemessene gesetzliche Lösung im Staatsangehörigkeitsrecht für frühere NS-Verfolgte und deren Nachkommen gefunden. Wie der Zentralrat mitteilte, wurde der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch im Kabinett verabschiedet. Bisher war die sogenannte Wiedergutmachungseinbürgerung nur durch einen Erlass unzureichend geregelt.
ANSPRUCH Der Zentralrat der Juden hatte sich seit längerem intensiv für einen gesetzlichen Anspruch eingesetzt. Dass er nun beschlossen wurde, ist laut seiner Mitteilung das Ergebnis konstruktiver Verhandlungen zwischen Zentralrat, Bundesinnen- und -justizministerium.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sagte am Mittwoch: »In der Nazi-Zeit wurden unzählige deutsche Juden in die Flucht getrieben oder ausgebürgert. Außerdem waren Juden aufgrund rassistischer Gesetzgebung grundsätzlich vom Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.«
Dieses Unrecht lasse sich nicht ungeschehen machen. Doch sei es »eine Geste des Anstands«, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu erlangen, so Schuster weiter.
VERTRAUENSBEWEIS »Wenigstens die Nachkommen jener Menschen, die Deutschland damals nicht wollte, sollen nun ihren Platz als Staatsbürger hier finden können. Es ist ein großer Vertrauensbeweis für Deutschland, dass heute wieder vermehrt NS-Verfolgte und deren Kinder oder Enkel die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten. Dem kommt Deutschland mit der gesetzlichen Neuregelung nun entgegen«, erklärte der Zentralratspräsident. ja