Mit dem Streit um die als Wittenberger »Judensau« bekannte Schmähplastik an der Stadtkirche der Lutherstadt wird sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befassen.
Der Kläger habe gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) Revision eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Naumburg (Sachsen-Anhalt). Das OLG hatte vor einem Monat die Berufungsklage des Mannes zurückgewiesen und ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau bestätigt. Demnach muss das Relief nicht beseitigt werden, weil es aktuell keinen beleidigenden Charakter mehr habe. Es befinde sich nicht unkommentiert an der Kirche.
gedenkensemble Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde. Er verlangt die Abnahme der Plastik aus dem 13. Jahrhundert, weil er sich durch diese als »Saujude« und das »ganze Judentum« diffamiert sieht. Aus Sicht des Gerichts ist das Relief jedoch heute in ein Gedenkensemble eingebunden und stellt damit keine Missachtung von Juden mehr dar.
Das Oberlandesgericht hatte die Revision zugelassen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der Frage, wie mit der Herabwürdigung von Personengruppen in solchen zivilrechtlichen Fragen zu verfahren sei. Neben dem Relief in Wittenberg gibt es auch an zahlreichen anderen Kirchen in Deutschland derartige Schmähplastiken.
Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz stehenden und zum Unesco-Welterbe gehörenden Stadtkirche in Wittenberg. Die Plastik zeigt eine Sau, an deren Zitzen sich Menschen laben, die Juden darstellen sollen. Ein Rabbiner blickt dem Tier unter den Schwanz und in den After. epd