Justiz

Gericht will Urteil gegen Ex-Wachmann im KZ Stutthof verkünden

Der 93-Jährige hatte zum Auftakt des Verfahrens im Oktober vergangenen Jahres eingeräumt, dass er Wachmann in Stutthof war. Foto: dpa

Neun Monate nach Beginn des Prozesses gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof will das Landgericht Hamburg am Donnerstag (11 Uhr) das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt.

Sie wirft dem 93 Jahre alten Angeklagten vor, durch seinen Wachdienst als SS-Mann von August 1944 bis April 1945 Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Er sei ein »Rädchen der Mordmaschinerie« der Nationalsozialisten gewesen. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert.

STRAFE Die Vertreter der 40 Nebenkläger - darunter 35 Überlebende des Lagers bei Danzig - haben eine Verurteilung des Angeklagten, aber keine über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehende Strafforderung gestellt. Einige Nebenkläger äußerten ausdrücklich den Wunsch, der 93-Jährige möge nicht inhaftiert werden.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten.

Ein hochbetagter Stutthof-Überlebender in Israel erklärte, man solle ihm vergeben. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.

SCHLÄGE Vier ehemalige Gefangene hatten persönlich im Gerichtssaal ausgesagt, zwei weitere waren über eine Videoschaltung angehört worden. Die Überlebenden hatten von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie berichtet. Abraham Koryski, ein 91-Jähriger aus Israel, hatte nach eigenen Angaben mehrfach erlebt, wie die SS spontane sadistische »Shows« veranstaltete.

Einmal habe ein Sohn seinen Vater zu Tode prügeln müssen, vor den versammelten Häftlingen. Ein SS-Offizier habe einen Stuhl zerbrochen und gedroht, irgendeinen der Gefangenen zu erschießen, wenn nicht der Vater den Sohn oder der Sohn den Vater mit einem Stuhlbein erschlage. Daraufhin habe sich der Vater von dem Sohn zu Tode prügeln lassen. Anschließend sei der Sohn erschossen worden.

Die Bedingungen sind so schlimm gewesen, dass von den 100 bis 200 Gefangenen in ihrer Baracke nur 20 bis 25 die Räumung des Lagers vor Kriegsende erlebten.

Die 92 Jahre alte Halina Strnad hatte berichtet, dass Aufseherinnen in Stutthof sie gleich nach ihrer Ankunft im September 1944 bespuckt, getreten und ihr die Nase gebrochen hätten. Die gefangenen Frauen seien als »Untermenschen« bezeichnet worden. Die Bedingungen seien so schlimm gewesen, dass von den 100 bis 200 Gefangenen in ihrer Baracke nur 20 bis 25 die Räumung des Lagers vor Kriegsende erlebten. Vom nahen Wachturm aus hätten die SS-Männer sehen können, wie die Häftlinge geschlagen wurden oder zur Bestrafung lange Zeit beim Appell stehen mussten. Auch die auf dem Boden herumliegenden Leichen hätten sie sehen müssen.

WAFFE Eine Beteiligung an einem konkreten Verbrechen wird dem Angeklagten nicht vorgeworfen. Er selbst hat mehrfach erklärt, dass er als nicht frontdienstfähiger Wehrmachtssoldat nach Stutthof abkommandiert worden sei und dort ohne seine Zustimmung in die SS übernommen wurde.

Er habe kein einziges Mal von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Staatsanwalt Lars Mahnke stellte dagegen in seinem Plädoyer fest, dass die SS-Wachmannschaften vom Bundesgerichtshof als Verbrecherbande eingestuft worden seien. Jeder, der dort Mitglied gewesen sei, habe sich schuldig gemacht.

Washington D.C.

Trump über Chamenei-Sohn: »Wird nicht in Frieden leben«

Im Iran hat ein neues Oberhaupt übernommen. US-Präsident Trump spricht nach der Ernennung von Modschtaba Chamenei von einem großen Fehler. Und macht düstere Andeutungen

 10.03.2026

Münster

Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält auch für 2021 keine Mittel vom Bund. Grund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023

 10.03.2026

Nahost

Raketenangriff auf Al-Asrak: Auch deutscher Teil getroffen

Eine neue Attacke in Jordanien traf auch den von deutschen Soldaten genutzten Bereich. Die Bundeswehr prüft noch, was genau einschlug. Die Soldaten sind in Sicherheit

 10.03.2026

Energie

Ölpreis gibt weiter nach - Trumps Äußerung zu Kriegsende wirkt

Eine Aussage des amerikanischen Präsidenten lässt die Notierung für Rohöl erheblich absacken

 10.03.2026

Brisbane

Iranische Fußballerinnen feiern ihr Asyl in Australien

Nach ihrem stillen Protest beim Asien Cup drohte ihnen im Iran Verfolgung. In Australien erleben fünf Fußballerinnen nun einen emotionalen Neuanfang. Aber die Sorge um den Rest des Teams bleibt

von Carola Frentzen, Jörg Soldwisch  10.03.2026

Mainz

Klein: Auf Umgang mit Antisemitismus vorbereiten

Die Bekämpfung von Antisemitismus ist eines der Hauptthemen bei der Frühjahrstagung der Bund-Länder-Kommission zum Schutz jüdischen Lebens in Mainz. Was der Antisemitismusbeauftragte Klein vorschlägt

 10.03.2026

Nikosia

Wadephul skeptisch zu raschem Ende des Iran-Kriegs

Wie lange dauert der Krieg? Trump schürt in der Frage Hoffnungen. Der deutsche Außenminister äußert sich bei einem Besuch auf der Mittelmeerinsel Zypern dazu zurückhaltend

 10.03.2026

Karlsruhe/Berlin

Waffenbeschaffung für Hamas: Weiterer Verdächtiger gefasst

Seit Monaten geht die Bundesanwaltschaft immer wieder mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen ein mutmaßliches Netzwerk der Terrororganisation vor. Mit Erfolg

 10.03.2026

Washington D.C.

US-Demokraten drängen auf Anhörungen zum Iran-Krieg

»Es ist, als würde Amerika von Marie Antoinette in einen Krieg geführt«, sagt der demokratische Senator Chuck Schumer

 10.03.2026