Berlin

Eilanträge abgewiesen

Verwaltungsgericht Berlin Foto: picture alliance / dts-Agentur

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Dienstag mitgeteilt, dass es Anträge von Palästinensern und einer Nichtregierungsorganisation als unzulässig ablehnt, mit denen der Bundesregierung weitere Waffenlieferungen nach Israel untersagt werden sollten.

Die Antragsteller hatten behauptet, dass eine konkrete Gefahr bestehe, dass Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen nach Israel gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoße, und im Wege einer einstweiligen Verfügung verlangt, dass das Gericht einen vorläufigen Stopp weiterer Waffenlieferungen verhänge.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Doch die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Anträge als unzulässig zurück. Es lasse sich, so die Richter, nicht »mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen«, welche Entscheidungen der Bundesregierung überhaupt bevorstünden und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen würden.

Das gelte sogar, wenn eine Verletzung hoher Rechtsgüter wie zum Beispiel eine Gefahr für Leib und Leben geltend gemacht werde. Das Gericht befand zum einen, dass nicht vorausgesagt werden könne, ob die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erteilen werde.

Zum anderen hätten die Antragsteller nicht glaubhaft gemacht, dass die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen nicht kenne, der die Möglichkeit vorsehe, eine Genehmigung zu versagen, sie mit Bestimmungen zu versehen oder Zusagen für Verwendungsbeschränkungen des Empfängerlandes einzuholen.

Die Verfahren hatten unter anderem ein in Berlin lebender palästinensischer Arzt und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) angestrebt. Diese Organisation vertritt nach eigenen Angaben fünf palästinensische Kläger, die derzeit in Rafah leben.

Nach ECCHR-Angaben sollte unter anderem gerichtlich festgestellt werden, dass die Genehmigung von 3000 nach Israel gelieferten Panzerfäusten rechtswidrig gewesen sei. Weiterhin sollte Eilrechtsschutz auf Unterlassung weiterer Kriegswaffenexportgenehmigungen, darunter Panzer- und Kleinwaffenmunition, erhoben werden.

»Unsere Klage bezieht sich nicht auf ein generelles Waffenembargo, sondern allein auf Kriegswaffenexporte, die mutmaßlich im Gaza-Krieg eingesetzt werden und möglicherweise gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen«, heißt es in einer Erklärung der Organisation. Man bestehe darauf, dass aufgrund der konkreten Bedrohungslage Rechtsschutz für die Kläger gewährt werde.

Nach den Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes bedarf jede Waffenlieferung ins Ausland einer Genehmigung der Bundesregierung. Diese hatte in einer Klageerwiderung auf den Antrag die Rechtsschutzmöglichkeiten der palästinensischen Kläger zurückgewiesen.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums unserer Zeitung auf Anfrage mit: Entscheidungen der Bundesregierung über die Erteilung von Rüstungsexportgenehmigungen würden stets in einer Gesamtwürdigung der Umstände und im deutschen Rechtsrahmen getroffen. In jedem Einzelfall geschehe dies nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen und einer sorgfältigen Lagebeurteilung. »Die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht werden bei allen ausfuhrkontrollrechtlichen Entscheidungen der Bundesregierung berücksichtigt. Durch die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin sieht sich die Bundesregierung in dieser Praxis bestärkt.« ja

Potsdam

Brandenburg: Ja zum Existenzrecht Israels künftig Bedingung zur Einbürgerung

Die Entscheidung der Landesregierung gilt seit Juni dieses Jahres

 18.07.2025

Berlin

Wo die Intifada globalisiert und gegen Zionisten gehetzt wird

Ein Augenzeugenbericht über einen merkwürdigen Abend an der Freien Universität, der mit einem Hausverbot endete

von Alon David  18.07.2025

Meinung

Kein Mensch interessiert sich für den AStA, aber vielleicht sollte man es

An der FU Berlin berieten Studenten darüber, wie man die Intifada globalisieren könnte. Darüber kann man lachen, doch den radikalen Israelfeinden steht der Marsch durch die Institutionen noch bevor

von Noam Petri  18.07.2025

Medien

»Besonders perfide«

Israels Botschafter wirft ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann Aktivismus vor. Die Hintergründe

 18.07.2025

Analyse

Inszenierung des angeblich Unpolitischen

Im Prozess von Lahav Shapira gegen Burak Y. versuchte die Verteidigung, so zu tun, als hätte die Nötigung des jüdischen Studenten nichts mit dem Nahost-Konflikt zu tun. Doch Burak Y. selbst unterlief diese Strategie

von Ruben Gerczikow  18.07.2025

Berlin

Israelisches Restaurant verschiebt wegen israelfeindlicher Proteste Eröffnung

»Ein Restaurant zu eröffnen, sollte eine fröhliche Feier sein«, so die Betreiber. Unter den aktuellen Umständen sei es »kaum möglich, diese Freude zu spüren«

 18.07.2025

Washington D.C.

Trump will Veröffentlichung einiger Epstein-Unterlagen

Der amerikanische Präsident lässt sich selten unter Druck setzen. Doch im Fall Epstein reagiert er nun. Ob das seinen Anhängern reicht?

 18.07.2025

Flandern

Gericht verbietet Transit von Militärgut für Israel

Der Hafen in Antwerpen ist einer der größten Europas. Einer Gerichtsentscheidung zufolge dürfen Schiffe, die von dort aus in den einzigen jüdischen Staat fahren, kein Militärgut mehr mitnehmen

 18.07.2025

Regierung

Warum Friedrich Merz Angela Merkel erst zum 100. Geburtstag öffentlich gratulieren will

Alte Rivalität rostet nicht? Als der Bundeskanzler in Großbritannien auf das Verhältnis zu seiner Vorvorgängerin angesprochen wird, reagiert er schlagfertig

 17.07.2025