Justiz

Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Oberlandesgericht Frankfurt Foto: IMAGO/rheinmainfoto

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig – dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

doppelleben Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten – daher war es auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei »ein rechtsradikaler Terrorist«, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

vorwürfe Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft, nachdem er zu Beginn des Verfahrens auf freiem Fuß war.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt. dpa

Kommentar

Der alte Hass trägt heute Palästinaflaggen

Wie der kulturelle Boykott Israels die Ausgrenzung von Juden normalisiert

von Sarah Maria Sander  07.06.2026

Meinung

Libanon: Zwischen Anschein und Wirklichkeit

Wer den aktuellen Konflikt verstehen will, darf den Zedernstaat nicht als tragisches Opfer Israels lesen

von Jacques Abramowicz  07.06.2026

Berlin

Verfassungsschutz warnt vor islamistischer Einflussnahme auf deutsche Institutionen

Laut BfV-Chef Sinan Selen geht es nicht um kurzfristige Aktionen, sondern langfristig angelegte Strategien, die auf eine Veränderung politischer Entscheidungsprozesse abzielen

 07.06.2026

Justiz

Richterbund warnt vor Einfluss der AfD auf Justiz

Das Risiko gezielter politischer Eingriffe in die Richterauswahl und in die Strafverfolgung müsse minimiert werden

von Lukas Philippi  07.06.2026

»documenta«

Kulturrat: Antisemitismus letztlich nicht zu verhindern

Olaf Zimmermann will mit einem »Code of Conduct« Antisemitismus, Rassismus »und jedweder anderen Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiventgegentreten«

von Susanne Rochholz  07.06.2026 Aktualisiert

NSDAP-Mitgliederkartei

Ein Land durchsucht den Datenschatz

Die Recherche nach der Nazivergangenheit der eigenen Vorfahren scheint neuerdings so einfach wie eine Google-Suche. Auch in manch jüdischer Familie wächst das Interesse. Doch tragen die Erkenntnisse wirklich zur Aufklärung bei?

von Mascha Malburg, Michael Thaidigsmann  07.06.2026

Teheran

Irans neuer Oberster Führer erklärt USA zum Verlierer des Krieges

Der Oberste Führer wirft den Gegnern seines Landes vor, nach dem militärischen Konflikt nun auf psychologische Mittel zu setzen

 05.06.2026

Hamburg

Ex-Antisemitismusbeauftragter berät CDU

Stefan Hensel hatte sein Amt aus Protest gegen die Arbeit des rot-grünen Senats niedergelegt. Jetzt berät er die Opposition bei der Ausarbeitung eines Aktionsplans gegen Antisemitismus

 05.06.2026

Potsdam

Antisemitismusbeauftragter legt Bericht vor

Brandenburgs Antisemitismusbeauftragter Andreas Büttner hat eine erste offizielle Bilanz seiner Arbeit angekündigt

 05.06.2026