In Paris begann heute der Berufungsprozess gegen einen in Deutschland als Flüchtling anerkannten Syrer, dem die französische Justiz eine leitende Rolle in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorwirft. Über seinen Dolmetscher bestritt der Angeklagte erneut, Mitglied der dschihadistischen Organisation gewesen zu sein, und bekräftigte, Teil der Freien Syrischen Armee (FSA) gewesen zu sein, die gegen das Regime von Baschar al-Assad kämpfte.
Der heute 43-Jährige soll im Zusammenhang mit der Geiselnahme sieben westlicher Journalisten und NGO-Mitarbeiter in den Jahren 2013 und 2014 im syrischen Aleppo als führendes IS-Mitglied aufgetreten sein.
Zwei der entführten französischen Journalisten identifizierten ihn später. In einem ersten Prozess wurde der Angeklagte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 20 Jahren Haft verurteilt.
Der 2019 auf Betreiben Frankreichs in Deutschland festgenommene Angeklagte hatte nach französischen Medienberichten als anerkannter Asylbewerber in Kassel gewohnt und zunächst in Göttingen und dann in Marburg Chemie studiert. Syrische Flüchtlinge enttarnten ihn als mutmaßlichen IS-Kämpfer und Spezialisten für Sprengstoffanschläge, der den Spitznamen Abu Hamza TNT trug. Sie erstatteten 2015 Anzeige bei der Polizei in Dortmund, wie die Zeitung »Le Monde« berichtete.
IS-Handbuch zur Herstellung von Sprengstoff
Daraufhin nahm die deutsche Justiz Ermittlungen wegen des Verdachts terroristischer Aktivitäten auf. Bei einer Befragung wurde auf seinem Computer ein rund 4.200 Seiten umfassendes, vom IS stammendes Handbuch zur Herstellung von Sprengstoff gefunden. Das deutsche Ermittlungsverfahren wurde dennoch mangels Beweisen eingestellt.
Der Prozess läuft bis zum 13. Oktober. Der Fall lieferte die Vorlage für den Kinofilm Les Fantômes (Die Schattenjäger). ja/dpa