Hamburg

Ermittlungen abgeschlossen

Blumen vor der Synagoge am Tag nach dem Anschlag auf einen jüdischen Studenten Foto: imago

Nach dem Angriff auf einen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge am 4. Oktober vergangenen Jahres hat die Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt die Ermittlungen jetzt abgeschlossen. Das berichtete die »taz« am Donnerstag.

Auf Anfrage bestätigte Oberstaatsanwältin Nana Frombach, Leiterin der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften, dass das Verfahren nun an das Landgericht Hamburg weitergegeben werde.

motiv Unmittelbar nach der Tat gingen die Ermittler von einem antisemitisch motivierten Angriff aus. Inzwischen sei festzustellen, dass aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung des 29-jährigen Tatverdächtigen ein politisches Motiv nicht angenommen werden könne.

Bei dem Angriff wurde das 26-jährige Opfer mit einem Klappspaten schwer verletzt.

»Wir gehen davon aus, dass zur Tatzeit das vorherrschende Motiv die Krankheit war, der Beschuldigte daher auch keine vernünftige Entscheidung selbstständig treffen konnte«, sagte Nana Frombach unserer Zeitung. Sich auf das Ergebnis einer sachverständigen psychiatrischen Begutachtung stützend, werde die Schuldunfähigkeit angenommen.

weltbild Es könne aber wiederum nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem Beschuldigten vor seiner Erkrankung ein antisemitisch-politisches Weltbild vorgelegen haben könnte. Näheres sei eventuell im Hauptverfahren festzustellen. Dem Tatverdächtigen wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Unmittelbar nach der Tat gingen die Ermittler von einem antisemitisch motivierten Angriff aus.

Bei dem Angriff wurde das 26-jährige Opfer mit einem Klappspaten schwer verletzt. Danach hieß es, bei dem Tatverdächtigen, der zuvor polizeilich nicht in Erscheinung getretenen sein soll, hätten die Ermittler einen Zettel mit einem handschriftlich aufgemalten Hakenkreuz in der Hosentasche gefunden.

Seit seiner Festnahme befindet sich der Angreifer in einer psychiatrischen Einrichtung. Ob und wann es zu einem Prozess gegen ihn kommt, entscheide nun das Landgericht. ja

Kommentar

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