Remko Leemhuis

Entlarvendes Schweigen der Antisemitismus-Forscher

AJC-Direktor Remko Leemhuis Foto: imago images/Reiner Zensen

Seit dem Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 auf Israel hat das Zentrum für Antisemitismusforschung (ZfA) an der TU Berlin nichts, aber auch gar nichts Relevantes zur öffentlichen Diskussion beigetragen. Man sollte meinen, dass eine solche Institution dafür prädestiniert ist, wissenschaftliche Erkenntnisse über den antisemitischen Massenmord der islamistischen Einsatzgruppen zur öffentlichen Debatte beizusteuern.

Wer sich jedoch näher mit der Forschung des Instituts beschäftigt, stößt unweigerlich darauf, dass der islamische Judenhass in der wissenschaftlichen Arbeit am ZfA seit Jahrzehnten konsequent ignoriert oder relativiert wird und es somit keine Überraschung ist, dass man dort nichts zu diesem Thema zu sagen hat. Ganz im Gegenteil äußerte Uffa Jensen, stellvertretender Direktor und Professor am Institut, Ende des vergangenen Jahres auf die Frage der Verbreitung des Antisemitismus unter Muslimen hierzulande, dass dies »noch nicht detailliert erforscht« sei.

Dies ist nicht nur falsch, denn das Institut für Demoskopie Allensbach hat im Auftrag des AJC im Jahr 2022 eine repräsentative Befragung dazu vorgelegt. Zudem stellt sich die Frage, womit genau die Forscherinnen und Forscher des ZfA sich eigentlich beschäftigen, wenn nicht auch und gerade mit diesem Aspekt des gegenwartsbezogenen Antisemitismus.

Freilich ist dies alles nicht sonderlich neu, sondern bereits seit den Zeiten des notorischen Israelkritikers Wolfgang Benz gang und gäbe. Daher hat es am ZfA nach dem 7. Oktober auch nur zu einer dünnen, wenig aussagekräftigen Solidaritätserklärung gereicht, die nicht einmal den eliminatorischen Judenhass als Grund für diesen Massenmord nannte.

Verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk ist das ZfA jedoch zur Stelle, wenn es darum geht, konkrete Maßnahmen gegen Antisemitismus zu diskreditieren. So kümmert man sich zwar nicht viel um die Opfer antisemitischer Gewalt hierzulande oder global, findet aber immer wieder kritische Worte für zivilgesellschaftliche Initiativen und Gruppen, die konkret versuchen, mit ihrer Arbeit Antisemitismus zu bekämpfen. Dies gilt auch für politische Maßnahmen, wie in der vergangenen Woche deutlich wurde.

So äußerte sich Uffa Jensen kritisch über die Initiative des Berliner Kultursenators Joe Chialo, der eine Klausel in Förderanträge einbauen wollte, einen Vorschlag, den er bedauerlicherweise erst mal wieder auf Eis gelegt hat, nach der Steuergelder nur erhalten kann, wer sich auf Grundlage der IHRA-Definition gegen Antisemitismus bekennt.

Sicherlich, es gäbe genug Gründe, darüber zu diskutieren, ob eine solche Klausel sinnvoll ist und dem Problem wirklich gerecht wird. Aber nicht erst seit der documenta fifteen sollte klar sein, dass es im Kunst- und Kulturbetrieb ein systemisches Problem mit Antisemitismus gibt.

Dafür spricht auch, dass als Reaktion auf Chialos Initiative tausende »Kulturschaffende« einen offenen Brief gegen die Reform unterzeichneten. Jensen begründete seine Ablehnung unter anderem damit, dass die Klausel für Zuwendungsempfänger »einfach zu anstrengend« sei und diese dann niemanden mehr einladen könnten, die etwas »Problematisches gemacht« hätten. Letzteres ist jedoch genau der Punkt.

Auch wenn im hiesigen Kulturbetrieb ein anderer Eindruck vorherrschen mag: Es gibt kein Grundrecht darauf, sich seine antizionistischen Machwerke und Veranstaltungen mit Steuermitteln finanzieren zu lassen. Und ebenso scheint hier bei Jensen als auch bei den Künstlern ein Missverständnis vorzuliegen. Denn nur weil man keine öffentlichen Gelder für seine Kunst bekommt, ist damit in keiner Weise die Kunstfreiheit eingeschränkt.

Vielleicht sollten die Geldgeber in Bund und Land auch die Verantwortlichen an der TU daran erinnern, dass dies ebenso für Forschungseinrichtungen gilt. Wenn ein Zentrum, dessen Mandat es ist, den Antisemitismus zu erforschen, offensichtlich nichts Substantielles zum tödlichsten Tag für Juden seit der Schoa beizutragen hat, stellen sich sehr grundsätzliche Fragen.

Der Autor ist Direktor des American Jewish Committee (AJC) Berlin.

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025