Ein 95-jähriger Mann aus Vorpommern, der als SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll, muss sich nun doch vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen verantworten. Wie das Oberlandesgericht Rostock am Dienstag mitteilte, attestiert ein neues Gutachten dem Angeschuldigten eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit.
Wegen der kognitiven Beeinträchtigungen und der geringen körperlichen Belastbarkeit des 95-Jährigen könnten bei der Gerichtsverhandlung beispielsweise Pausen eingelegt und Fragen wiederholt werden, erklärte das Oberlandesgericht. Außerdem stünden ihm drei Strafverteidiger zur Seite. Gravierende Gefahren für Leib und Leben des Angeklagten infolge emotionaler Belastung durch die Teilnahme an der Hauptverhandlung und dem zu erwartenden Medieninteresse seien nicht ersichtlich.
Demenz Das Landgericht Neubrandenburg hatte am 22. Juni mitgeteilt, dass es das Hauptverfahren gegen den Mann nicht eröffnen werde, weil der damals 94-Jährige verhandlungsunfähig sei. Er leide an einer senilen Demenz, die mittlerweile zu ausgeprägten kognitiven Einschränkungen geführt habe. Dies sei durch Sachverständigengutachten belegt. Der Gesundheitszustand des Angeklagten verschlechtere sich zudem laufend und sei unumkehrbar. Es bestehe deshalb ein Verfahrenshindernis, sodass das Verfahren nicht eröffnet werde.
Gegen diese Entscheidung des Landgerichts hatte die Staatsanwaltschaft Schwerin sofortige Beschwerde eingelegt, weil sie davon ausging, dass das Landgericht »die dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeschuldigten rechtsfehlerhaft festgestellt« habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau in mindestens 3681 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Er soll in der Zeit vom 15. August 1944 bis zum 14. September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen haben, dass die SS-Leute handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. Eine direkte Tatbeteiligung an Selektionen konnte dem Mann laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm drei bis 15 Jahre Haft.
Urteil Ein polnisches Gericht in Krakau hatte den heute 95-Jährigen im Jahr 1948 wegen seiner Zugehörigkeit zur SS verurteilt. Etwa dreieinhalb Jahre soll er in Polen inhaftiert gewesen und nach Verbüßung der Strafe nach Vorpommern zurückgekehrt sein.
In dem der Anklageschrift zugrunde gelegten Tatzeitraum gingen im KZ Auschwitz-Birkenau wenigstens 14 Gefangenentransporte ein, unter anderem aus Rhodos, Triest, Lyon, Mauthausen, Wien und Westerbork (Niederlande). In dem Zug aus Westerbork befand sich auch Anne Frank, die Verfasserin der bekannten Tagebücher, mit ihren Eltern und ihrer Schwester. Anne Frank wurde später in das KZ Bergen-Belsen deportiert, wo sie im März 1945 starb. epd