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Die Informanten

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Warum das NPD-Verbot erneut scheitern könnte

von Patrick Gensing  30.03.2015 18:14 Uhr

Sie klingen wie eine Endlosschleife – die Diskussionen um die NPD und die V-Leute. Die Informanten, selbst Neonazis, lassen sich dafür bezahlen, an den von ihnen verhassten Staat Informationen zu verkaufen.

Über den Wert dieser Informationen lässt sich trefflich streiten: Viele Experten meinen beispielsweise, der rechtsterroristische NSU sei nicht trotz, sondern wegen der V-Leute im Unterstützermilieu nicht erkannt worden. Die Informationen, die an den Geheimdienst geliefert würden, seien zum einen unvollständig, zum anderen oft ohnehin frei zugänglich. Zudem würde der Verfassungsschutz die braune Bewegung durch einen Wahrnehmungsfilter sehen – nämlich aus der Sicht der V-Leute.

Netzwerke Bereits das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte, weil der deutsche Inlandsgeheimdienst zahlreiche »Quellen« in der Partei hatte – auch Spitzenfunktionäre kooperierten über Jahre mit dem Verfassungsschutz, nutzten nach eigenen Angaben das Geld des Staates, um ihre Partei aufzubauen. Neonazi-Netzwerke sowie Propaganda, das hat zuletzt auch wieder der NSU-Komplex gezeigt, werden durch das V-Mann-System indirekt durch staatliche Gelder gefördert.

Das neue NPD-Verbotsverfahren könnte aber sogar noch früher scheitern als das erste aus dem Jahr 2003 – nämlich bevor es überhaupt eröffnet wird. Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte in der vergangenen Woche einen Beschluss, wonach die Länder nachweisen müssen, dass das Material in ihrem eingereichten Verbotsantrag tatsächlich ohne das Zutun von V-Leuten zustande gekommen ist, beziehungsweise dass sich keine Aussagen von Quellen selbst zwischen den Belegen finden.

Die Länder behaupten, sie hätten dafür gesorgt, dass die V-Leute rechtzeitig abgeschaltet worden seien und dass die Materialsammlung »quellenfrei« sei. Doch das reicht dem Gericht offenkundig nicht. Die Länder sollen »in geeigneter Form« belegen, auf welche Weise sichergestellt sei, dass nicht nur kein V-Mann-Material in dem Antrag benutzt worden sei, sondern sie müssten auch darstellen, wie viele Quellen wann in der Führungsebene der NPD abgeschaltet worden seien.

Rückschlüsse
Die entscheidende Frage lautet nun: Was bedeutet »in geeigneter Form«? Aus den geforderten Garantien wären sicherlich Rückschlüsse möglich, wer als Spitzel Geld verdient hat.

Daher kann man praktisch die Möglichkeit ausschließen, dass die Länder darlegen werden, welche Quellen wann abgeschaltet wurden. Die Verschleierungstaktik des Geheimdienstes im NSU-Komplex hat bereits gezeigt: Der Verfassungsschutz ist dem Quellenschutz als oberstes Gebot verpflichtet. Daher erscheint es geradezu undenkbar, dass nun entsprechende Dokumente herausgegeben werden, aus denen klar wird, welche Quellen wo platziert waren.

Bis Mitte Mai haben die Länder Zeit, die Forderungen der Verfassungsrichter zu erfüllen. Ob ein Verfahren, bei dem das Gericht bereits im Vorfeld solche Bedenken formuliert, überhaupt Erfolg haben kann, erscheint ohnehin fraglich.

Sorge Auch der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sieht den Beschluss des Gerichts mit Sorge: »Dass nun die Antragsteller nach akribischer Datensammlung, die eine ganz eindeutig rassistische Grundhaltung und Nähe der NPD zur NS-Ideologie belegt, noch einmal aufgefordert werden, Beweise für den Abzug von V-Leuten zu liefern, ist ein ungewisses Zeichen«.

Dennoch: Das NPD-Verbot sei »schon lange überfällig«, sagte Schuster der Jüdischen Allgemeinen. »Wie passt eine menschenverachtende und verfassungsfeindliche Gruppierung, die in weiten Teilen Gewaltbereitschaft an den Tag legt, denn in eine demokratische Parteienlandschaft? Dies sollte unser aller primäre Sorge sein.« Er hoffe, »dass das politische Flaggschiff der Rechten nun schnell und endgültig in den Abgrund versinkt«.

Daran glaubt der Politikwissenschaftler Martin Dietzsch vom Duisburger Institut für Sprache und Sozialforschung (DISS) nicht. Das Problem sei nicht, der NPD Verfassungswidrigkeit nachzuweisen, sagt Dietzsch. »Wir haben stattdessen ein Geheimdienstproblem«, meint er.

V-Mann Aus dem gescheiterten Verbotsverfahren seien keine Konsequenzen gezogen worden, sondern die Kompetenzen und Aufgabenfelder des Geheimdienstes noch ausgeweitet worden. Für ihn gehe es bei einem NPD-Verbotsverfahren schlicht und einfach darum, den Neonazis – also der NPD und den sogenannten Freien Kameradschaften – den staatlichen Schutz und die staatliche Förderung zu entziehen, sagt Dietzsch. »Und das exzessive V-Mann-Unwesen zählt nicht zur Bekämpfung, sondern zur Förderung des Neonazismus.«

Eine These, die der aktuelle Beschluss der Verfassungsrichter zu belegen scheint: Eine Neonazi-Partei bleibt in Deutschland wohl unverbietbar – dank der Zusammenarbeit zwischen Geheimdienst und rechtsextremen Funktionären.

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