Ein Ehepaar klagt gegen die Mitgliedschaft in einer jüdischen Gemeinde und bekommt Recht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im Sinne der beiden Franzosen, die mit seiner polizeilichen Anmeldung in Frankfurt/Main nicht gleichzeitig einer orthodox ausgerichteten Gemeinde beitreten wollten. Mit der Angabe, dem »mosaischen Glauben« anzugehören, sei nicht gleichzeitig der Wille bekundet, gerade Mitglied dieser Gemeinde zu werden, urteilte das Gericht. Und greift damit in die bislang herrschende Satzungsautonomie ein. Jede jüdische Gemeinde legt darin fest, wer bei ihr Mitglied sein kann. Die einen sehen einen formalen Antrag vor, die anderen bedingen sich eine Frist aus, um den Bewerber auf Herz und Nieren zu prüfen; und die dritten, etwa in Frankfurt, begrüßen jeden, der die Rubrik Religionszugehörigkeit entsprechend ausfüllt. Bei allem Respekt vor Gemeinde- und Satzungsautonomie: Eine einheitliche Regelung wäre wünschenswert. Sonst besteht die Gefahr, dass Zuwanderer ihre Religionszugehörigkeit gar nicht mehr angeben – und der jüdischen Gemeinschaft womöglich ganz verloren gehen.
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