Meinung

Das bisschen Gurlitt

Foto: Gregor Zielke

Außer Spesen nichts gewesen? Die »Taskforce Schwabinger Kunstfund«, eine vom Bund und dem Land Bayern eingesetzte Expertenkommission, hat ihre Arbeit eingestellt, doch ihr Abschlussbericht ist alles andere als zufriedenstellend: Bei der Untersuchung von 499 Werken aus der Gurlitt-Sammlung wurde bei gerade einmal vier Bildern ein »NS-verfolgungsbedingter Entzug« definitiv festgestellt.

Der Verdacht besteht (»sehr konkrete Anhaltspunkte«), dass es sich bei weiteren 117 Werken in der Sammlung ebenfalls um Raubkunst handelt. Bei 152 Werken konnten nur »geringe«, bei 143 gar »keine Provenienznachweise« ermittelt werden. Was heißt das?

Beschlagnahmung Das vorgestellte Ergebnis vermittelt den Eindruck, als hätte man zwar viel gearbeitet, aber mehr wäre eben nicht zu leisten gewesen. Doch dabei stellt sich der Verdacht ein, dass das Ganze ein Ablenkungsmanöver ist, dass nämlich die rechtlich durchaus problematische Beschlagnahmung der Gurlitt-Sammlung der Welt zeigen soll, dass sich »Deutschland seiner historischen Verantwortung stellt«, wie es Staatsministerin Monika Grütters formuliert.

Das ist sicherlich ein gut gemeintes Statement, aber das eigentliche Problem ist doch nicht so sehr die Gurlitt-Sammlung, sondern die Frage, wie sich das heutige Deutschland zur Rückgabe von Raubkunst im Prinzip stellt. Man sagt zwar, dass man alles Menschenmögliche tun will, aber die geübte Praxis ist alles andere als vielversprechend.

Raubkunst So manches könnte sich sehr viel einfacher gestalten, wenn sich Deutschland, oder sagen wir besser: wenn sich die Politiker entschlössen, nach österreichischem Vorbild ein Restitutionsgesetz auf den Weg zu bringen, in dem der gut- beziehungsweise bösgläubige Erwerb von Raubkunst klärend thematisiert wird. Dem Vernehmen nach liegt ein solcher Entwurf im Bundesjustizministerium vor.

Hoffen wir, dass es nun nicht nur bei Beratungen hinter verschlossenen Türen bleibt, sondern dass es tatsächlich zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes kommt. Das würde die Rückgabeprobleme zwar nicht grundsätzlich lösen, aber allemal ein Stück Rechtssicherheit für die Holocaust-Opfer und ihre Erben schaffen.

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